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Gründung eines Einzelunternehmens

Du möchtest ein Einzelunternehmen gründen? Unsere Checkliste und Mustervorlage helfen dir weiter.

Die Antwort im Detail

Alles rund ums Thema Gründung eines Einzelunternehmens

Wie du ein Einzelunternehmen (auch Einzelfirma genannt) beim Handelsregisteramt anmeldest und was du zur Gründung alles wissen solltest, findest du in unserer Checkliste sowie in unserer Vorlage.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist eine Gesellschaft, die bereits entsteht, sobald eine Person eine Geschäftstätigkeit aufnimmt. Die Einzelunternehmung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, das heisst dass die natürliche Person mit dem eigenen privaten und geschäftlichen Vermögen haftet. Es ist also nicht wie bei der AG oder der GmbH so, dass eine Gesellschaft besteht, auf die alle Verträge laufen oder die mit ihrem Vermögen haftet. Hier besteht keine solche Unterscheidung der privaten Person und der Geschäftstätigkeit. 

Was sind die Vorteile einer Einzelunternehmung?

  • Du benötigst kein definiertes Startkapital
  • Die Gründung ist einfach und schnell.
  • Der Gewinn kann direkt der Unternehmerin oder dem Unternehmer zufliessen.
  • Die Entscheidungswege sind schnell dank einfacher Geschäfts- und Buchführung.

Was sind die Nachteile einer Einzelunternehmung?

  • Du haftest mit deinem privaten Vermögen.
  • Das Auftreiben von mehr Kapital für die Unternehmung ist schwieriger. 

Was bedeutet es, wenn ich eine Einzelunternehmung betreibe?

Inhaberinnen und Inhaber von Einzelunternehmen gelten grundsätzlich als Selbständigerwerbende. Erforderlich ist eine Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse. Sie sind nicht gegen Arbeitslosigkeit oder obligatorisch unfallversichert und nicht der beruflichen Vorsorge unterstellt. 

Welchen Namen kann ich für meine Einzelunternehmung wählen?

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass der Name der Inhaberin oder des Inhabers im Namen der Einzelunternehmung enthalten sein muss. Um Verwechslungen und einen Namensstreit zu vermeiden, lohnt es sich abzuklären, ob bereits ein ähnlicher Name existiert. 

Wo hat die Einzelunternehmung ihren Sitz?

Dort, wo die Gesellschaft ihre Räumlichkeiten hat, oder wenn sie keine eigenen hat, an einer c/o- Adresse. 

Muss ich meine Einzelunternehmung im Handelsregister eintragen lassen?

Die Eintragung ist freiwillig, erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100 000 muss eine Eintragung erfolgen. Die Eintragung hat zur Folge, dass der Name erhöhten Schutz geniesst und der Inhaber der Betreibung auf Konkurs unterliegt. Eine freiwillige Eintragung kann Sinn machen, um z. B. im internationalen Verkehr eine erhöhte Glaubwürdigkeit auszustrahlen. 

Was muss ich betreffend die Buchhaltung beachten?

Bis zu einem jährlichen Umsatz von CHF 500 000 muss eine einfache Buchhaltung geführt werden, darüber eine ordnungsgemässe. 

Ist meine Einzelunternehmung Mehrwertsteuerpflichtig?

Erst ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100 000. 

Unten kannst du dir eine Checkliste zur Gründung und eine Vorlage für den Handelsregistereintrag sowie weitere rechtliche Informationen herunterladen.

Wichtige Dokumente
Allgemeine rechtliche Hinweise zur Gründung eines Einzelunternehmens
Checkliste Gründung eines Einzelunternehmens
Vorlage Handelsregisteranmeldung