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Eintragung des Vereins in das Handelsregister

Du willst deinen Verein beim Handelsregisteramt anmelden? Hier findest du alles was du dazu wissen musst.

Die Antwort im Detail

Im Fall einer Eintragung des Vereins in das Handelsregister gibt es einiges zu beachten...

Muss ein Verein im Handelsergister angemeldet werden?

Von den rund 100'000 Vereinen, die in der Schweiz existieren, sind zirka 10'000 im Handelsregister eingetragen. Ein Verein ist grundsätzlich nicht verpflichtet, aber berechtigt, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Ein Vorteil ist die Publikationswirkung des Handelsregisters. Durch den Eintrag kann eine gewisse Glaubwürdigkeit erzeugt und z. B. im Ausland ein einfacherer Nachweis erbracht werden, dass der Verein tatsächlich existiert. Eine Pflicht zur Eintragung besteht nur, wenn der Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder revisionspflichtig ist. 

Was ist ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe?

Eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, die eine gewisse Dauer hat, selbständig ausgeführt wird und mit einem Handels- oder Fabrikationsgewerbe vergleichbar ist (z.B. in Sachen Umsatz, Organisation, Finanzierung). 

Was heisst revisionspflichtig?

Revisionspflichtig ist ein Verein, wenn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Grössen überschritten werden:

  • Bilanzsumme von 10 Millionen Franken
  • Umsatzerlös von 20 Millionen Franken
  • 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Was muss ich bei der Eintragung beachten?

Neben der Anmeldung, müssen alle zeichnungsberechtigten Personen auf einem Unterschriftenblatt unterschreiben und die Unterschrift beglaubigen lassen. Sofern der Verein über kein eigenes Rechtsdomizil (eigene Büros) verfügt, sollte zusätzlich sollte eine Person definiert werden, die dem Verein an ihrer Adresse ein so genanntes Rechtsdomizil gewährt. Unter dieser c/o-Adresse ist der Verein erreichbar, hier können Mitteilungen aller Art zugestellt werden. Diese Person bestätigt ihr Einverständnis mit einer Domizilannahmeerklärung. Das Unterschriftenblatt, die Domizilannahmeerklärung und die Anmeldung werden zusammen dem Handelsregisteramt eingereicht.

Für die Anmeldung deines Vereins, für das Unterschriftenblatt und die Domizilannahmeerklärung findest du hier Gratis-Vorlagen.

Wichtige Dokumente
Vorlage Anmeldung eines Vereins beim Handelsregisteramt
Vorlage Unterschriftenblatt
Vorlage Domizilannahmeerklärung