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Namensänderung leicht gemacht

Du möchtest wissen, welche Gründe es für eine Namensänderung gibt und was es dabei zu beachten gibt? Hier findest du Merkblätter und Checklisten.

Die Antwort im Detail

Namensänderung leicht gemacht

Du planst eine Namensänderung nach der Heirat, einer Scheidung oder dem Tod der Partnerin oder des Partners? Oder möchtest du deinen Namen aus einem anderen Grund ändern?

Wie komme ich zu meinem Vornamen?

Die verheirateten Eltern geben dem Kind gemeinsam einen oder mehrere Vornamen. Sind die Eltern nicht verheiratet, entscheidet die Mutter über den Namen des Kindes, sofern sie die elterliche Sorge nicht gemeinsam mit dem Vater ausübt. 

Welche Regeln bestehen bezüglich des Vornamens?

Mit der Namenswahl dürfen keine offensichtlichen Kindsinteressen verletzt werden. Die Rechtsprechung hat diesbezüglich konkretisiert, dass lächerliche, absurde oder unzweifelhaft dem anderen Geschlecht zugehörige Namen nicht zulässig sind (z. B. Van Vleck, Wiesengrund, Schmuki). Die Zivilstandsbehörden sind deshalb verpflichtet, solche Vornamen bei der Geburtsmeldung zurückzuweisen. Mehr als vier Vornamen dürften wegen der Schwerfälligkeit der Aufzählung ebenfalls als Verletzung des Kindesinteresses gelten.

Wie komme ich als Kind zu meinem Nachnamen?

Als Kind verheirateter Eltern erhält man den Familiennamen. Haben beide Eltern anlässlich der Heirat ihren eigenen Namen behalten, müssen sie bei der Eheschliessung erklären, welchen Namen die zukünftigen Kinder tragen sollen. Sind die Eltern nicht verheiratet, erhält das Kind den Namen des Elternteils mit der elterlichen Sorge. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge entscheiden die Eltern zusammen, welchen Namen das Kind tragen soll.  

Wie kann ich als Erwachsener zu einem neuen Namen kommen?

Bei der Heirat behalten beide Ehegatten grundsätzlich ihren Ledignamen. Bei der Eheschliessung können sie aber einen Ledignamen als Familiennamen bestimmen. Dass die Ehegattin oder der Ehegatte ihren bzw. seinen Ledignamen mit dem Familiennamen durch einen Bindestrich ergänzt ist zulässig, allerdings stellt dieser Name keinen amtlichen Namen dar. Der Name darf aber auch im Pass und sonstigen Ausweisen eingetragen sein. 
In der eingetragenen Partnerschaft behalten ebenfalls beide Partnerinnen und Partner ihren Ledignamen. Auch hier kann bei der Eintragung der Partnerschaft gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklärt werden, einen Ledignamen als Familiennamen tragen zu wollen. 

Wie kann ich meinen Namen ändern?

Grundsätzlich gelten Namen als unabänderlich. Es gibt jedoch Konstellationen, die eine Namensänderung zulassen. Unterschieden wird in erster Linie, ob die Namensänderung bei Heirat, Scheidung oder Tod der Ehegattin bzw. des Ehegatten − oder der Partnerin oder des Partners − erfolgt oder sonstige besondere Gründe vorliegen. 

  • Wie oben erwähnt kann bei der Heirat oder der Eintragung der Partnerschaft erklärt werden, einen Ledignamen als Familiennamen tragen zu wollen. Dadurch gibt die Partnerin bzw. der Partner oder die Gattin bzw. der Gatte ihren bzw. seinen Namen auf und nimmt einen neuen an. 
  • Paare, die vor dem 1. Januar 2013 geheiratet haben (dann wurde das neue Namensrecht eingeführt) und den Namen der Gattin oder des Gatten angenommen haben oder einen Doppelnamen gewählt haben, können auf dem Zivilstandsamt erklären, dass sie wieder ihren Ledignamen tragen wollen. 
  • Bei Scheidung oder Tod der Gattin bzw. des Gatten behält die überlebende Gattin oder der überlebende Gatte den angenommenen Namen. Sie oder er kann aber beim Zivilstandsamt erklären, wieder den eigenen Ledignamen tragen zu wollen. Dies gilt ebenso für die eingetragene Partnerschaft.  

Welche Gründe können sonst eine Namensänderung rechtfertigen?

Eine Namensänderung kann bewilligt werden, wenn achtenswerte Gründe vorliegen.

Seit dem 1. Januar 2022 kann zudem der Vorname in Bezug auf das Geschlecht geändert werden. Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann die Änderung des eingetragenen Geschlechts erklären und dabei auch einen oder mehrere neue Vornamen in das Personenstandsregister eintragen lassen.

Was sind achtenswerte Gründe?

Achtenswerte Gründe liegen dann vor, wenn der Name seiner Trägerin oder seinem Träger Nachteile oder Unannehmlichkeiten bereitet und sein Fortkommen (z. B. bei Bewerbungen oder Wohnungssuche) einschränkt. Die Gründe für eine Namensänderung dürfen dabei nicht belanglos sein, sondern müssen einsichtig erscheinen. Ob im konkreten Fall ein Grund für eine Namensänderung vorliegt, ist eine Ermessensfrage, die von der Behörde zu beantworten ist. Es gibt objektiv und subjektiv nachteilige Namen. Objektiv nachteilig sind Namen, die von der Allgemeinheit als z. B. lächerlich oder anstössig angesehen werden und die Namensträgerin oder den Namensträger dem Spott aussetzen würden. Subjektiv nachteilig sind Namen, die nur die namenstragende Person so empfindet und entsprechend ein persönlicher Grund für eine Änderung besteht. 

Wie muss ich vorgehen, wenn ich meinen Namen ändern möchte?

Auch wenn du nur eine andere Schreibweise beantragst, ist eine formelle Namensänderung zu beantragen. Fehlerhafte Einträge können hingegen einfach dem Zivilstandsamt gemeldet werden. 
Wenn die Änderung im Rahmen der Eintragung, der Hochzeit, des Todes oder der Scheidung bzw. Auflösung erfolgen soll, ist das Zivilstandsamt während des jeweiligen Vorganges zuständig. 

Handelt es sich um eine Namensänderung aus achtenswerten Gründen, musst du die am Wohnort zuständige Behörde ausfindig machen und das Gesuch begründen. Du musst in diesem Fall insbesondere die bestehenden Nachteile aufzeigen, wenn das Gesuch nicht bewilligt werden würde. Zusätzlich sind der Familien- und der Personenstandsausweis, die Wohnsitzbestätigung und der Reisepass bzw. Ausländerausweis beizulegen.

Die Änderung des Geschlechts und damit zusammenhängend des Vornamens kann gegenüber dem Zivilstandsamt erklärt werden.

Was kann ich tun, wenn das Zivilstandsamt meinen Änderungswunsch nicht akzeptiert?

Wenn die Zivilstandsbehörde das Gesuch um Namensänderung ablehnt, musst du eine gerichtliche Klage einreichen. 

Detaillierte Auskünfte sowie die Checkliste findest du unten zum Download.

Wichtige Dokumente
Merkblatt zum Thema Namensrecht
Checkliste Namensänderung