Rechtsberatung
Rechtstipps
Eingabefelder können, müssen aber nicht ausgefüllt werden. Fragen müssen jeweils mit Ja oder Nein beantwortet werden. Dabei helfen Ihnen verständliche Erläuterungen.
Wichtiger Hinweis zur Form des Zeugnisses: Das Arbeitszeugnis muss schriftlich erteilt werden. Es muss mindestens die Personalien des Arbeitnehmers, die notwendigen Angaben zur eindeutigen Individualisierung des ausstellenden Arbeitgebers und dessen rechtsgültiger Unterschrift samt Ausstellungsdatum, Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, eine detaillierte Auflistung der wichtigen Funktionen und der typischen Tätigkeiten des Arbeitnehmers, eine aussagekräftige Bewertung der Leistung des Arbeitnehmers und seines Verhaltens enthalten. Verwendet der Arbeitgeber üblicherweise Geschäftspapier, ist ein Zeugnis nur dann ordnungsgemäss, wenn es auf diesem Firmenpapier geschrieben ist.