Du möchtest eine AG gründen?
Oder du hast Fragen zu gewissen Themen? Unsere Checkliste hilft dir weiter.
Was ist eine Aktiengesellschaft?
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, mit der wirtschaftliche Ziele verfolgt werden. Bei einer Kapitalgesellschaft steht die Beteiligung mit Kapital oder Sacheinlagen im Vordergrund. Die AG verfügt über ein Aktienkapital, das als Haftungs- und Kreditbasis dient. Das heisst, die AG haftet nur mit dem Aktienkapital. Dieses muss mindestens CHF 100'000.− betragen (als Vergleich: bei der GmbH beträgt das Gesellschaftskapital/Haftungssumme nur mindestens CHF 20'000.−). Die AG ist die am meisten gewählte Gesellschaftsform in der Schweiz.
Wieviele Personen braucht es, um eine AG zu gründen?
Nur eine.
Müssen bei der Gründung schon die gesamten CHF 100'000.− einbezahlt werden?
Nein. Das Aktienkapital beträgt zwar CHF 100'000.−, doch bei der Gründung müssen 20 % des Nennwerts jeder Aktie, mindestens aber CHF 50'000.− entweder bar oder durch Sacheinlagen (Liegenschaften, Baumaschinen) eingebracht werden.
Was sind Aktien?
Das Aktienkapital ist in Teilsummen − die Aktien − aufgeteilt. Der Nennwert (anteilsmässiger Wert am gesamten Aktienkapital) muss grösser als null sein. Es gibt Namenaktien. Namenaktien lauten auf den Namen der Berechtigten oder des Berechtigten und werden durch Änderung des Namens auf dem Indossament (Rückseite) und Übergabe des Titels übertragen. Die AG trägt die Erwerberin oder den Erwerber in ihr Aktienbuch ein und kann damit den Kreis der Aktionäre kontrollieren.
Welche Rechte haben die Aktionär/-innen?
Die Mitgliedschaft ist kapitalbezogen. Als Aktionärin oder Aktionär hat man Vermögensrechte (Recht auf Dividende sowie Anteil am Liquidationserlös) und Mitwirkungsrechte. Dazu gehört das Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung sowie das Stimmrecht bei Abstimmungen und Wahlen. Hinzu kommen Einsichts- und Auskunftsrechte, das Recht, Beschlüsse der Generalversammlung anzufechten oder Verantwortlichkeitsklage gegen den Verwaltungsrat oder andere fehlbare Organe einzureichen.
Wer haftet für Schulden der AG?
Für jegliche Verbindlichkeiten der AG haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die einzelnen Organe der AG hingegen (Gründungsmitglieder, der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung, Liquidatoren und die Revision) haften für den von ihnen verursachten Schaden persönlich, wenn sie eine aktienrechtliche Pflicht verletzen. Darunter gehört z.B. die Überbewertung von Sacheinlagen oder die Fälschung eines Geschäftsberichts.
Wie ist die AG organisiert?
Das oberste Organ ist die Generalversammlung, die aus den Aktionärinnen und Aktionären besteht. Sie ändert oder bestimmt die Statuten (sozusagen die Verfassung der AG), hält Wahlen ab, genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung und vieles mehr. Daneben gibt es den Verwaltungsrat, der die Oberleitung und die Finanzverantwortung übernimmt. Das dritte Organ bildet die Revision, das buchhalterische Aufsichtsorgan. Zur eingeschränkten Revision siehe hier.
Wie kann ich Mitglied werden?
Durch den Kauf von Aktien.
Kann ich Aktien übertragen?
Grundsätzlich schon. Es gibt aber Übertragungsbeschränkungen insbesondere bei Namenaktien, die du berücksichtigen musst.
Kann ich meine Mitgliedschaft verlieren?
Ja. Zum einen, wenn du all deine Aktien verkaufst. Zum zweiten, wenn du deine Einlagen nicht vollständig leistest sowie bei einer Liquidation.
Wie wird eine AG gegründet?
Folgende Punkte müssen erfüllt sein (siehe dazu mehr Details im Dokument «Checkliste Firmengründung»):
- Öffentliche Beurkundung
- Einstimmige Erklärung der Gründerinnen und Gründer, eine AG gründen zu wollen
- Statuten festlegen
- Organe bestellen/festlegen
- Höhe des Aktienkapitals definieren und auch, wie dieses aufgeteilt ist (Nennwert, Sacheinlagen etc.)
- Gründungsdokumente erstellen/unterzeichnen
- Anmeldung beim Handelsregisteramt
- Einzahlung des Stammkapitals.
Als Download findest du unten weitere rechtliche Ausführungen und eine detaillierte Checkliste zur Gründung.