Gründung einer Aktiengesellschaft - und nun?
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft benötigst du eine öffentliche Beurkundung, die durch eine Urkundsperson erfolgen muss. Unabhängig vom Sitz der Aktiengesellschaft kann die Gründung bei jeder zuständigen Urkundsperson in der Schweiz erfolgen.
Anbei findest du eine Mustervorlage einer öffentlichen Beurkundung zur Gründung einer Aktiengesellschaft.