Erläuterungen rund um die Wahlannahmeerklärung des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle
Hat die Generalversammlung ein neues Verwaltungsratsmitglied oder eine neue Revisionsstelle gewählt, so braucht es einen Handelsregistereintrag. Dafür wiederum benötigt man eine Wahlannahmeerklärung, welche in verschiedenen Formen erfolgen kann:
- Mitunterzeichnung der Handelsregisteranmeldung
- Mitunterzeichnung des Protokolls der Wahlversammlung
- Wahlannahmerklärung zu Protokoll
- schriftliche, an die Gesellschaft gerichtete Wahlannahmeerklärung.
Anbei findest du Mustervorlagen für diese letztgenannte, schriftlichen Wahlannahmeerklärungen sowie rechtliche Informationen zu den Wahlvoraussetzungen.