Braucht es zwingend einen unternehmensinternen Datenschutzberater?
Die Schaffung einer solchen Stelle ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die verantwortliche Person kann selbst entscheiden, ob sie nötig und sinnvoll ist.
Welche Voraussetzungen braucht es für eine Datenschutzberaterfunktion?
Soll eine Datenschutzberaterin oder ein Datenschutzberater eingesetzt werden, sieht das Gesetz vor, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Datenschutzberaterfunktion muss gegenüber der verantwortlichen Person fachlich unabhängig und weisungsungebunden sein.
- Die Person darf keine Tätigkeit ausüben, die mit der Aufgabe der Datenschutzberaterin oder des Datenschutzberaters unvereinbar ist.
- Entsprechende Fachkenntnisse müssen vorhanden sein.
- Die Kontaktdaten müssen veröffentlicht werden, und es muss eine Mitteilung an den EDÖB erfolgen.