Online-Marktplätze für Gratis Inserate sind in der Schweiz sehr beliebt: Inserate-Plattformen wie Tutti, Anibis, Ricardo oder Facebook Marketplace boomen geradezu. Hier haben die Benutzer die Möglichkeit, alles zu kaufen und zu verkaufen, was es in der realen Welt auch gibt: neue und gebrauchte Waren wie Kleider oder Möbel, Fahrzeuge und sogar Immobilien. Das ist praktisch und in den meisten Fällen auch problemlos: So lässt sich entweder aus einem unnützen Geschenk doch noch Geld machen oder man ergattert für ein Butterbrot eine neue Uhr. Doch auch auf Online-Marktplätzen tummeln sich Betrüger.
Der Fall Anna W.: Vorausbezahlt und abgezockt
Anna W. stiess auf einem solchen Online-Marktplatz auf ein verlockendes Angebot: Für nur CHF 600.00 wurde da ein fast neues Mobiltelefon einer namhaften Marke angeboten. Anna W. setzte sich mit dem Verkäufer in Verbindung und teilte diesem mit, dass sie sich für das angebotene Handy interessiere. Der Verkäufer meldete sich umgehend und meinte, sie könne das Smartphone haben, müsse sich aber beeilen, da er bereits mehrere Interessenten habe. Zudem müsse Franziska «als Sicherheit» sofort CHF 200.00 per Twint an eine Nummer senden, dann erhalte sie die Ware in den nächsten Tagen per Post. Anna überwies das Geld, erhielt aber nie das versprochene Handy. Wenig später konnte sie den Verkäufer nicht mehr telefonisch erreichen, da dieser ihre Nummer blockiert hatte. Auch das Inserat war auf dem Online-Marktplatz nicht mehr auffindbar.
Anna W. wurde Opfer eines Betruges (Art. 146 StGB)
Anna W. ist nicht die einzige, welche Opfer einer solchen fiesen Masche wurde. Dabei handelt es sich im rechtlichen Sinne klar um einen Betrug nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 146 StGB). Unter Betrug versteht man juristisch die Absicht, sich mit arglistiger Täuschung eines anderen unrechtmässig zu bereichern. Betrug ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Dies bedeutet, dass solche Delikte bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden können und diese in der Sache ermitteln muss.
Vorsicht ist besser als Nachsicht. So erkennst du Online-Betrüger
Es gibt verschiedenste Arten, wie Online-Betrüger im Internet versuchen, arglose Opfer hinters Licht zu führen. Bei den folgenden Alarmsignalen solltest du aber hellhörig werden, da diese meist auf einen Betrugsfall hinweisen:
- Vorsicht bei zu attraktiven Angeboten: Werde skeptisch, wenn ein Artikel zu einem unverhältnismässig tiefen Preis angeboten wird. Frag beim Verkäufer nach oder verlang einen Kaufbeleg.
- Lass dich nicht unter Druck setzen: Oft setzen Betrüger ihre Opfer mit dem Argument, dass das Angebot begrenzt sei oder es noch andere Interessenten gebe, unter zeitlichen Druck. Lass dir Zeit: Ein seriöser Verkäufer setzt sein Gegenüber nicht unter Zeitdruck.
- Prüf das Profil des Verkäufers: Schau dir die Bewertungen des Verkäufers an und prüf alle auf dem Profil gemachten Kontaktangaben. Sei auch skeptisch, wenn du später von einer im Profil abweichenden Telefonnummer kontaktiert wirst.
- Frag nach der Möglichkeit einer persönlichen Abholung: Verlangt der Verkäufer eine Vorauszahlung, solltest du immer skeptisch werden. Versende erst Geld, wenn du einen offiziellen Versandbericht der Post (welcher per Track und Trace verfügbar ist) erhalten hast. Oder frag nach, ob du die Ware persönlich vor Ort abholen kannst.
- Verkäuferschutz: Informiere dich vor einem Kauf, ob die von dir gewählte Plattform einen sogenannten Käuferschutz anbietet, falls ein Artikel trotz erfolgter Zahlung nicht beim Käufer ankommt. Bei Ricardo sind Käufe gegen Vorauszahlung bis maximal CHF 250.00 geschützt.
Ich wurde Opfer eines Internet-Betruges. Was kann ich machen?
Trotz aller Vorsicht kann es passieren, dass du Opfer eines solchen Betruges wirst. Wir raten dir zu folgendem Vorgehen:
Erstatte Anzeige bei der Polizei. Geh zum Polizeiposten an deinem Wohnort oder in deiner Nähe. Nimm alle Unterlagen mit, mit denen du den Betrug dokumentieren kannst (Mailkorrespondenz, SMS und alle Angaben zum Verkäufer usw.). Wenn du eine Strafanzeige einreichst, musst du dich ausweisen. Halte deshalb eine ID, einen Pass oder einen Ausländerausweis bereit. Die Polizei muss deine Anzeige auf jeden Fall aufnehmen: Die Beamten erstellen davon ein schriftliches Protokoll und leiten das Verfahren ein.
Weiter empfehlen wir, dich mit der entsprechenden Online-Plattform in Verbindung zu setzen und deinen Fall zu schildern. So kommst du allenfalls zu weiteren Informationen zum betrügerischen Verkäufer und kannst zugleich zur Prävention weiterer Straftaten beitragen, indem die Plattform den Betrüger sperren kann.
Wurdest du Opfer einer Onlineabzocke und hast noch nie eine Anzeige gemacht? Gerne beantworten wir alle deine Fragen.