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Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für Nicht-Schweizer

Du möchtest einen Arbeitnehmer einstellen, der keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt?

Die Antwort im Detail

Was du beachten musst...

Ob ein Ausländer eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhält, hängt grundsätzlich davon ab, ob es sich um einen Angehörigen der EU-/EFTA-Staaten oder eines Drittstaates handelt. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten profitieren grundsätzlich vom Personen-Freizügigkeitsabkommen. Nicht-EU-/EFTA-Staaten-Angehörige haben es deutlich schwieriger.

Hier findest du wichtige rechtliche Hinweise zu diesem Thema.

Wichtige Dokumente
Rechtlicher Hinweis Arbeits und Aufenthaltsbewilligung