Was du beachten musst...
Ob ein Ausländer eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhält, hängt grundsätzlich davon ab, ob es sich um einen Angehörigen der EU-/EFTA-Staaten oder eines Drittstaates handelt. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten profitieren grundsätzlich vom Personen-Freizügigkeitsabkommen. Nicht-EU-/EFTA-Staaten-Angehörige haben es deutlich schwieriger.
Hier findest du wichtige rechtliche Hinweise zu diesem Thema.