Rechtliche Hinweise zu Fortbildungsverträgen
Berufliche Weiterbildung oder Fortbildung ist eine Form der Erwachsenenbildung. Sie soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Fortbildungen von Arbeitnehmenden reichen in der Praxis von mehrstündigen Veranstaltungen über einige Tage oder auch Monate dauernde Seminare bis hin zu kompletten Studiengängen.
Für Arbeitnehmende ist es zum einen von Interesse, eine Freistellung von der Tätigkeit unter Fortzahlung des Lohnes zu erreichen. Und zum anderen, dass die Fortbildungskosten (eventuell auch Reisekosten) bis zu einem gewissen Umfang oder sogar vollständig übernommen werden. Arbeitgebende sind demgegenüber daran interessiert, dass Arbeitnehmende die Weiterbildung zu einem erfolgreichen Abschluss bringt und nach Abschluss dem Unternehmen erhalten bleiben, damit sich die Investition gelohnt hat.
Wie immer, wenn die Interessen zweier Parteien nicht gleich sind, lohnt es sich, schriftlich Klarheit zu schaffen. Dabei helfen unsere gratis Vorlage und die folgenden Erklärungen.
Wer kommt für die Kosten auf?
Ist die Weiterbildung notwendig oder angeordnet, müssen die Kosten und die notwendige Zeit von der Firma übernommen werden. Handelt es sich um eine freiwillige Weiterbildung, bezahlt diese grundsätzlich die/der Arbeitnehmer/-in selbst.
Wie weit darf die Regelung in einem Fort- oder Weiterbildungsvertrag gehen?
- Der Vertrag muss verhältnismässig sein. Das heisst eine Bindung ans Unternehmen nach dem Abschluss der Weiter- oder Fortbildung muss zeitlich begrenzt sein. Bei teuren Ausbildungen sind drei Jahre Bindung noch nicht übermässig.
- Rückerstattungsklauseln sind zulässig, wenn die Ausbildung der/dem Arbeitnehmer/-in auch bei einem anderen Unternehmen etwas bringt. Das heisst: Wer nicht während der ganzen vereinbarten Dauer nach Abschluss der Ausbildung beim Unternehmen bleibt, muss einen Teil der Ausbildung zurückzahlen.
- Pro Rata Rückzahlungsvereinbarungen sind üblich. Es darf vereinbart werden, dass mehr zurückbezahlt werden muss, je früher man die vereinbarte Dauer auflöst.
- Es ist zulässig, eine Rückzahlung vertraglich zu vereinbaren, wenn die Ausbildung abgebrochen oder nicht bestanden wird.
In unserem Dokument findest du zusätzliche rechtliche Hinweise sowie eine Mustervorlage eines Fortbildungs-/Weiterbildungsvertrags.