Wichtige Infos rund um die Mitarbeiterbeteiligung
Unter einem Beteiligungsplan für Mitarbeitende versteht man im Allgemeinen die Beteiligung der Arbeitnehmenden am Aktienkapital der Gesellschaft. Dabei nehmen die Arbeitnehmenden zwei unterschiedliche Funktionen und Interessen wahr: Auf der einen Seite sind sie Investoren, auf der anderen Seite Arbeitnehmende. Dabei gilt es, einige rechtliche Aspekte zu beachten.
Was bedeutet eine Beteiligung in Form von Aktien?
Mitarbeitende erhalten entweder unentgeltlich oder zu speziellen Konditionen Aktien. Es kann sich um freie oder gebundene Aktien handeln. Über die freien können die Mitarbeitenden uneingeschränkt verfügen, über die gebundenen hingegen während einer Sperrfrist nur eingeschränkt.
Was bedeutet eine Beteiligung in Form von Optionen?
Eine Option bedeutet, das Recht zu, während oder nach einer bestimmten Zeit eine bestimmte Anzahl Aktien zu einem im Voraus festgelegten Preis zu erwerben oder zu verkaufen. Es handelt sich somit um eine Möglichkeit, sich am Unternehmen zu beteiligen, indem man die Option ausübt und die Aktien kauft. Eine Option, die während einer unbefristeten Zeit ausgeübt werden kann, ist eine freie Option. Eine gebundenen kann nur während einer gewissen Zeit oder zu einem gewissen Zeitpunkt ausgeübt werden.
Was sind Phantom Stocks?
Phantom Stocks sind keine eigentlichen Aktien, sondern vertraglich zugesicherte Erfolgsbeteiligungen, die sich am Aktienkurs orientieren. So kann man Mitarbeitende an einem steigenden Aktienkurs beteiligen, ohne ihnen Anteile des Unternehmens zu veräussern.
Wann haben die Mitarbeitenden Anspruch auf eine Beteiligung?
Das kommt darauf an, ob es sich um einen Lohnbestandteil handelt oder um eine Gratifikation. Eine Gratifikation ist eine freiwillige Leistung. Der Lohnbestandteil hingegen ist vertraglich geschuldet und kann eingeklagt werden.
Wie kann ich eine Gratifikation von einem Lohnbestandteil unterscheiden?
Es ist wichtig herauszufinden, was die Parteien wirklich vereinbaren wollten oder wie der Arbeitsvertrag nach dem Vertrauensprinzip zu verstehen ist. Wenn die Leistung durch objektive, im Voraus bezeichnete Kriterien bestimmt wurde, ist eher von einem Lohnbestandteil auszugehen, als wenn eine ungeplante Leistung aus freiem Ermessen erfolgte. Wenn eine Leistung regelmässig in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren in gleicher Höhe ausgerichtet wurde, kann ein vertraglicher Anspruch der Arbeitnehmenden neu entstehen und eine Vergütung wird zu einem Lohnbestandteil.
Was muss in diesem Zusammenhang ausserdem berücksichtigt werden?
Wenn die Beteiligung einen Lohnbestandteil darstellt, dürfen die Mitarbeitenden in der Verwendung nicht durch Verfügungsbeschränkungen und Sperrfristen eingeschränkt werden, da sie über Lohn frei verfügen können müssen. Handelt es sich jedoch um Gratifikationen, können solche Beschränkungen vereinbart werden.
Was muss die Unternehmung sonst noch beachten?
Oft wird in den Beteiligungen von Mitarbeitenden festgehalten, dass die Mitarbeitenden die erhaltenen Aktien oder Optionen nur an die Unternehmung zurückverkaufen dürfen. Eine Unternehmung darf aber eigene Aktien nur kaufen, wenn dafür frei verfügbares Aktienkapital vorhanden ist und der ganze Nennwert dieser Aktien 10 Prozent des gesamten Aktienkapitals nicht übersteigt. Diesen Schwellenwert muss die Unternehmung berücksichtigen, wenn es Aktien oder Optionen von Mitarbeitenden zurückkauft.
Genauere Informationen hierzu findest du unten in unserem Dokument.