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Pensionskassenwechsel – was musst du beachten?

Du möchtest im Unternehmen die Pensionskasse wechseln. Was du dazu wissen musst, erklärt dir MyRight

Die Antwort im Detail

Was sind deine Pflichten als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber in Bezug auf die berufliche Vorsorge?

Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber bist du dafür verantwortlich, dass deine Mitarbeitenden korrekt in der beruflichen Vorsorge versichert sind. Alle Arbeitnehmenden mit einem AHV-pflichtigen Jahreslohn, welcher den Mindestlohn gemäss BVG übersteigt, müssen in der Schweiz bei einer Pensionskasse versichert werden. 

Welche Gründe sprechen für einen Pensionskassenwechsel?

Neben dem Sicherheitsaspekt gibt es verschiedene Gründe, die dich dazu bewegen können, einen Pensionskassenwechsel ins Auge zu fassen. So können sich die Prämien oder Vorsorgepläne der Pensionskassen, der Umwandlungssatz oder Zusatzleistungen wesentlich voneinander unterscheiden.

Was ist neu und was musst du bei einem Pensionskassenwechsel beachten?

Seit dem Urteil des Bundesgerichtes vom 5. Mai 2020 wurde höchstrichterlich klargestellt, dass Arbeitnehmende beim Wechsel der beruflichen Vorsorge ein zentrales Mitbestimmungsrecht ausüben und dass bei einer Verletzung dieses Mitbestimmungsrechts kein gültiger Wechsel von der einen Pensionskasse zur anderen stattfinden darf. Sofern du einen Pensionskassenwechsel ins Auge fassen solltest, ist es wichtig, dass du deine Mitarbeitenden bzw. die Arbeitnehmervertretung möglichst frühzeitig informierst und in den Entscheidungsprozess miteinbeziehst. Früher – vor dem Bundesgerichtsentscheid – war der Entscheidungsprozess nicht eindeutig: Die Arbeitnehmenden hatten meist erst in der Kündigungsfrist vom Pensionskassenwechsel erfahren und hätten dann gegen die Kündigung Einwände erheben können. 
Ein solches Vorgehen genügt gemäss Bundesgericht nicht mehr den Anforderungen des Gesetzes. Das Mitwirkungsrecht gibt deinen Arbeitnehmenden nicht nur ein Recht auf Information oder Konsultation, sondern ein Recht auf Mitbestimmung (Art. 11. Abs. 3 bis Satz 1 BVG und Art. 10d des Mitwirkungsgesetzes).

Der Pensionskassenwechsel ist ein gemeinsamer Entscheid von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Was musst du dazu wissen?

Der Pensionskassenwechsel ist somit ein gemeinsamer Entscheid von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Der Entscheidungsprozess muss für alle deine Mitarbeitenden offen und transparent sein: Es muss klar sein, welche Vorsorgelösungen evaluiert und zu welchen Konditionen ein Vertrag mit einer neuen Pensionskasse abgeschlossen werden soll. Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber musst du auch das Verfahren und die Modalitäten bei einem beabsichtigten Pensionskassenwechsel dokumentieren. Das heisst zum Beispiel, dass klar sein muss, wie die Zustimmung erfolgt (z. B. über eine Arbeitnehmervertretung) und mit welcher Mehrheit die Zustimmung deines Personals zustande kommt.  Dieser Vorgang wird durch die bisherige Pensionskasse geprüft. Sollte keine Einigung bezüglich der Kündigung zustande kommen, so entscheidet gemäss Gesetz ein neutrales Schiedsgericht.

Fazit

Deine Mitarbeitenden oder die Arbeitnehmervertretung müssen einem Pensionskassenwechsel vorgängig aktiv zustimmen, ansonsten ist die Kündigung ungültig. Dies bedeutet zwar, dass der Wechsel der Pensionskasse künftig aufwändiger ist und länger dauert – dafür ist er dank der Involvierung deiner Mitarbeitenden breit abgestützt.