Erklärung zum Thema Verjährungsverzichtserklärung
Vertragliche Forderungen gegenüber Kundinnen und Kunden verjähren spätestens nach Ablauf von zehn Jahren. Für verschiedene Forderungen sieht das Gesetz eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vor (Miete, Pacht, Handwerksarbeiten usw.). Eine verjährte Forderung kannst du vor Gericht nicht mehr gegen den Willen der Schuldnerin oder des Schuldners durchsetzen. Du kannst den Eintritt der Verjährung jedoch mittels Klage oder Betreibung verhindern. Ebenfalls möglich ist die Abgabe eines Verjährungsverzichts durch die Schuldnerin bzw. den Schuldner: Mit diesem kannst du den Eintritt der Verjährung verhindern und du kannst weiterhin versuchen, eine Lösung mit der Schuldnerin oder dem Schuldner zu finden.
Anbei findest du eine Mustervorlage für eine solche Verjährungsverzichtserklärung.