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Die Forderung einer Kundin oder eines Kunden steht vor der Verjährung?

In diesem Fall kann es sinnvoll sein, eine Verjährungsverzichtserklärung aufzusetzen.

Die Antwort im Detail

Erklärung zum Thema Verjährungsverzichtserklärung

Vertragliche Forderungen gegenüber Kundinnen und Kunden verjähren spätestens nach  Ablauf von zehn Jahren. Für verschiedene Forderungen sieht das Gesetz eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vor (Miete, Pacht, Handwerksarbeiten usw.). Eine verjährte Forderung kannst du vor Gericht nicht mehr gegen den Willen der Schuldnerin oder des Schuldners durchsetzen. Du kannst den Eintritt der Verjährung jedoch mittels Klage oder Betreibung verhindern. Ebenfalls möglich ist die Abgabe eines Verjährungsverzichts durch die Schuldnerin bzw. den Schuldner: Mit diesem kannst du den Eintritt der Verjährung verhindern und du kannst weiterhin versuchen, eine Lösung mit der Schuldnerin oder dem Schuldner zu finden.

Anbei findest du eine Mustervorlage für eine solche Verjährungsverzichtserklärung.

Wichtige Dokumente
Vorlage Verjährungsverzichtserklärung