Vorlage für einen Vertrag für Fotograf/-innen
Ob für eine Hochzeit, eine Taufe oder ein Firmenjubiläum: Als Fotograf/-in wirst du für viele Anlässe gebucht. Dabei wird ein Vertrag erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet. Unsere Vertragsvorlage hilft dir dabei, an alles Wichtige zu denken.
Muss ich wissen, welche Art von Vertrag ich abschliessen muss?
Nein, die Bezeichnung ist irrelevant. Wichtig ist, dass ihr umschreibt, was die/der Fotograf/-in zu tun hat bzw. was die/der Kunde/-in möchte.
Meist handelt es sich dabei um einen sogenannten Werkvertrag, bei dem ein bestimmter Erfolg (Werk) geschuldet ist, anders als bei einem Auftrag, wo kein Werk, sondern nur eine Arbeit geschuldet ist. Ein Beispiel für einen Auftrag ist z. B. das Giessen von Blumen. Dort wird nichts erstellt, sondern nur eine Handlung ausgeführt.
Es kann aber auch ein gemischter Vertrag vorkommen, wenn die/der Fotograf/-in zusätzlich weitere Leistungen ausführt, z. B. Modelle organisieren, Location-Suche etc.
Muss ich den Vertrag schriftlich abschliessen?
Nein. Um Missverständnisse zu verhindern und zu Beweiszwecken, empfiehlt sich jedoch die Schriftform.
Was muss im Vertrag enthalten sein?
Es soll möglichst genau umschrieben werden, was erwartet wird. Sollen Porträts geschossen werden? Soll jeder Hochzeitsgast einmal abgelichtet werden? In welchem Zeitraum sollen Fotos gemacht werden?
Ein wichtiger Aspekt ist das Urheberrecht. Zunächst gelangen die Fotos in das Eigentum der Fotografin/des Fotografen. Daher ist es wichtig, dass im Vertrag geregelt wird, ob, wie und wann die Urheberrechte an die Auftraggeberin/den Auftraggeber übergehen oder die Fotografin/der Fotograf z. B. gewisse Fotos noch als Beispiel für ihr/sein Schaffen auf der eigenen Website publizieren darf.
Rechtliche Details und eine Vertragsvorlage findest du unten zum Download.