Tipps zur Erstellung eines Einzelarbeitsvertrags
Der Einzelarbeitsvertrag stellt ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden dar und kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.
Jedoch muss von beiden Seiten der Wille vorhanden sein.
Grundsätzlich besteht eine persönliche Abhängigkeit der Arbeitnehmenden von den Arbeitgebenden. Das heisst: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat sich in die Arbeitsorganisation der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers einzufügen und ist an ihre oder seine Weisungen gebunden. Arbeitnehmende haben die Pflicht, die ihnen übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen.
Ein Arbeitsvertrag ist formlos, d. h. er kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden.
Gemäss Gesetz muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber der Arbeinehmerin oder dem Arbeitnehmer, sofern das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder für mehr als einen Monat eingegangen wurde, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses über folgende Punkte schriftlich zu informieren (Art. 330b OR):
- die Namen der Vertragsparteien;
- das Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses;
- die Funktion der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers;
- den Lohn und allfällige Lohnzuschläge;
- die wöchentliche Arbeitszeit.
Hier findest du eine Vorlage, wie ein solcher schriftlicher Arbeitsvertrag aussehen kann.