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Arbeitsausfall wegen des Coronavirus? Wie kannst du Kurzarbeit anmelden?
Aktualisiert am 19.11.2020
Lieferengpässe, behördlich angeordnete vorübergehende Schliessungen oder Nachfragerückgänge: Als Unternehmer*in wirst du aufgrund des Coronavirus mit verschiedenen Situationen konfrontiert, die zu Arbeitsausfällen führen oder führen können.
Du kannst Kurzarbeit voranmelden und melden:
- wenn du zwischen deinen Arbeitsausfällen und dem Auftreten des Coronavirus einen adäquaten Kausalzusammenhang* belegen kannst
- und wenn du die bestehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllst (siehe dazu die detaillierten Informationen des SECO).
*Was genau bedeutet ein adäquater Kausalzusammenhang?
Ein genereller Verweis auf COVID-19 genügt bei der Darstellung des Zusammenhangs nicht. Du musst glaubhaft darlegen, dass der Arbeitsrückgang im Zusammenhang mit der Pandemie steht.
Wie kann ich Kurzarbeit anmelden?
Schicke die Anmeldung bzw. Voranmeldung an das kantonale Arbeitsamt. Es ist das Arbeitsamt des Kantons, in dem dein Betriebsort liegt bzw. dein Betrieb seinen Sitz hat.
MyRight gibt Antwort auf oft gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Kurzarbeit:
Aufgrund von Einfuhr-/Ausfuhrverboten sind die für unsere Produktion notwendigen Rohstoffe nicht verfügbar. Unsere Mitarbeitenden können ihre Arbeiten nicht ausführen. Kann ich Kurzarbeitsentschädigung verlangen?
Ja, da der Arbeitsausfall auf eine behördliche Massnahme zurückzuführen ist, kannst du Kurzarbeitsentschädigung verlangen. Melde hierzu zuerst die Kurzarbeit bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle an. In den meisten Kantonen ist eine Abteilung der Volkswirtschaftsdirektion dafür verantwortlich. Auf der Webseite des SECO findest du weiterführende Informationen: Klicke hier.
Die für unsere Produktion notwendigen Rohstoffe sind aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht verfügbar. Unsere Maschinen stehen still und die Mitarbeitenden haben keine Arbeit mehr. Kann ich Kurzarbeitsentschädigung verlangen?
Ja, du kannst Kurzarbeitsentschädigung verlangen, da du als Arbeitgeber nicht für die Lieferschwierigkeiten verantwortlich bist.
Die Behörde hat die Schliessung meines Betriebes angeordnet. Das Personal kann die Arbeit entsprechend nicht mehr ausführen. Kann ich Kurzarbeitsentschädigung verlangen?
Ja, du kannst Kurzarbeitsentschädigung verlangen, da der Arbeitsausfall auf eine behördliche Anordnung zurückzuführen ist.
Aufgrund der Pandemie muss ich meinen Betrieb vorübergehend schliessen. Kann ich für die Angestellten Kurzarbeitsentschädigung verlangen?
Ja. Anders verhält es sich jedoch bei denjenigen Personen, die aufgrund einer Erkrankung, Erfüllung familiärer Verpflichtungen oder aus Angst vor einer Ansteckung zu Hause bleiben. Hier besteht kein Anspruch.
Habe ich einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, wenn meine Mitarbeitenden aufgrund der behördlichen Einschränkung des öffentlichen Verkehrs nicht zur Arbeit erscheinen können?
Ja, da der Arbeitsausfall auf behördliche Massnahme hin erfolgt. Bitte beachte: Sollte es zumutbar sein, dass Arbeitnehmende mit dem Velo oder Auto zur Arbeit kommen, kannst du keine Kurzarbeitsentschädigung einfordern.
Meine Angestellten haben noch einige Überstunden – ich habe jedoch Kurzarbeit angemeldet. Kann ich als Arbeitgeber von meinen Mitarbeitenden verlangen, dass sie einen Teil der Überstunden und eventuell Ferien vom letzten Jahr vor Beginn der Kurzarbeit abbauen?
Nein. Arbeitnehmende müssen nicht zuerst ihre Überstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren können.
Wo kann ich mich umfassend über die Kurzarbeit informieren?
Das kantonale Arbeitsamt kann dir alle grundsätzlichen Fragen bezüglich Formulare, Voranmeldung etc. beantworten. Für spezifische Fragen zu den Leistungen und Berechnungen ist die entsprechende Arbeitslosenkasse zuständig. Ebenso findest du ausführliche Informationen zum Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen und zur Kurzarbeitsentschädigung auf der Webseite des SECO.