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Privatpersonen haben ein Recht auf Auskunft bzw. Auskunftsrecht

Schweizer Unternehmen sollten eine Vorgehensweise für eine rasche Beantwortung der Anfragen betroffener Personen ausarbeiten. MyRight erklärt wie!

Die Antwort im Detail

Was bedeutet «Recht auf Auskunft»?

Privatpersonen haben das Recht, darüber Auskunft zu verlangen, ob und welche Daten von ihnen bearbeitet werden. Das Auskunftsrecht ist zentral, weil es der betroffenen Person ermöglicht, weitere Rechte (z. B. Berichtigung, Löschung usw.) geltend zu machen. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass interessierte Personen die gesetzlich vorgeschriebene Auskunft erhalten. Diese müssen vorgängig korrekt identifiziert werden. Das heisst, wir geben nur dann eine Auskunft, wenn zweifelsfrei klar ist, mit wem wir sprechen. Damit du in diesem Punkt abgesichert bist und du der richtigen Personen Auskunft gibst, empfehlen wir, vorgängig von der gesuchstellenden Person eine Identitätskarte oder einen Pass zu verlangen.


Fristen einhalten: Bis wann muss eine solche Auskunft erfolgen?

Eine solche Auskunft hat in der Regel innert 30 Tagen zu erfolgen und ist grundsätzlich kostenlos (Rechte Privater).

 

Prozesse etablieren

Prozesse sollen so ausgestaltet sein, dass klar ist, welche Stelle im Unternehmen für die Auskunftserteilung zuständig ist und auf welche Weise diese den Kundinnen und Kunden antwortet. Ausserdem soll jede Person im Unternehmen ihre eigene Rolle in Bezug auf die Auskunftserteilung kennen und wissen, an welche interne Stelle sie bei Fragen oder Datenschutzvorfällen gelangen kann.


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