Fristlose Kündigung nach Art. 337 OR
Normalerweise endet ein Arbeitsvertrag entweder durch Ablauf (bei einem befristeten Vertrag) oder durch eine ordentliche Kündigung, unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist (bei einem unbefristeten Vertrag). Es gibt aber auch Situationen, die eine ausserordentliche Kündigung möglich machen. Man spricht im Arbeitsrecht von der fristlosen Kündigung nach Art. 337 OR. Diese Möglichkeit können sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende nutzen. MyRight erklärt dir, auf was du als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber achten solltest, wenn du eine fristlose Kündigung aussprichst.
5 Punkte, die du bei einer fristlosen Kündigung beachten solltest:
- Vorliegen eines wichtigen Grundes
Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, ist eine fristlose Kündigung zulässig. Ist das Vertrauensverhältnis zwischen einer Arbeitnehmerin bzw. einem Arbeitnehmer und einer Arbeitgeberin bzw. einem Arbeitgeber derart zerstört, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf des (befristeten) Vertrags oder bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann, so kann fristlos gekündigt werden. Dieser "wichtige Grund" muss sowohl für die Person, die kündigt, als auch für eine Person, die nicht direkt betroffen ist (objektive Betrachtung), gegeben sein. - Durch Verwarnung einen wichtigen Grund "schaffen"
Das Verhalten allein ist kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber kannst du in einem solchen Fall eine Verwarnung aussprechen. Mit der Verwarnung weist du deine Mitarbeitenden darauf hin, dass deren Verhalten unangemessen ist und nicht toleriert wird. Du kannst in dieser Verwarnung darauf hinweisen, dass bei einem erneuten Fehlverhalten die (fristlose) Kündung droht. Deine Mitarbeitenden haben so die Möglichkeit, ihr Verhalten zu ändern. Je nach Verstoss sind mehrere Verwarnungen notwendig, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. - Inhaltlich Anforderungen an die Verwarnung
Eine Verwarnung muss inhaltlich genügend bestimmt formuliert sein und folgende Aspekte berücksichtigen:- Beanstandung: konkreter Sachverhalt der Beanstandung beschreiben
- Hinweis: Klarer Hinweis, dass ein solches Fehlverhalten in Zukunft nicht mehr geduldet wird
- Ankündigung: Es muss klar angekündigt werden, dass bei wiederholtem Fehlverhalten, die fristlose Kündigung droht
- Kurze Reaktionszeit
Falls du nach einer Verfehlung durch deine Mitarbeitenden zu lange wartest (mehr als 2 - 3 Tage), verwirkst du dein Recht auf eine fristlose Kündigung. Der Grund: Durch das (zu) lange Warten wird angenommen, dass die Verfehlung für dich doch nicht so schwer ist, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigt. - Was sind die Folgen einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgebenden
Je nachdem, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt oder ungerechtfertigt ist, sind die Folgen für dich als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber unterschiedlich.- Bei einer gerechtfertigten fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis am Tag der fristlosen Kündigung. Du bist nicht verpflichtet, weiterhin einen Lohn auszuzahlen.
- Bei einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung, endet das Arbeitsverhältnis auch am Tag der fristlosen Kündigung. Hier bist du jedoch verpflichtet, einen Lohnersatz auszuzahlen. Entweder bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis zum Vertragsende.
Weitere Rechtstipps und Vorlagen zum Thema Kündigung:
- Freistellung des Arbeitnehmers
- Änderungskündigung ausgehend vom Arbeitgeber
- Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber