Was ist der Unterschied zwischen Ordnungsbusse, ordentlichem Strafverfahren und Administrativverfahren?
Die Ordnungsbusse
Eine Ordnungsbusse erhältst du, wenn du eine in der Ordnungsbussenverordnung aufgeführte Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen hast. Das Ordnungsbussenverfahren wird nicht angewendet, wenn bei der Widerhandlung eine Person gefährdet oder verletzt wurde oder wenn es einen Sachschaden gab. Beispiele für Ordnungsbussen sind: Überschreiten der zulässigen Parkzeit, Halten an unübersichtlichen Stellen, zu schnelles Fahren, Nichttragen der Sicherheitsgurte etc. Weiter Ordnungsbussen findest du in der Bussenliste des Bundes.
Das ordentliche Strafverfahren
Zum ordentlichen Strafverfahren kommt es, wenn aufgrund der Schwere der strafbaren Handlung die Erledigung im Ordnungsbussenverfahren ausgeschlossen oder die Busse nicht fristgerecht bezahlt wird. Beispiele sind: eine stark überhöhte Geschwindigkeit oder Fahren im angetrunkenen Zustand (auch wenn dadurch niemand zu Schaden kam).
Das Administrativverfahren
Nicht vergessen: Ein Verstoss gegen Verkehrsvorschriften ausserhalb des Ordnungsbussengesetzes wird dem Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons gemeldet. Dieses muss prüfen, ob du – zusätzlich zur strafrechtlichen Sanktion – verwarnt wirst oder dir der Führerausweis entzogen wird.
Dies geschieht im Rahmen des sogenannten Administrativverfahrens. Solltest du mit einer Strafe nicht einverstanden sein, kannst du Einsprache erheben.
Weitere Infos sowie ein Musterschreiben für eine Einsprache findest du im Anhang.