Ein Konkurs entwickelt sich oft schleichend und von den Arbeitnehmenden unbemerkt. Oft wird er erst dann bemerkt, wenn die monatlichen Lohnzahlungen plötzlich ausbleiben. Diese Situation ist für die Betroffenen meist sehr belastend. Wir zeigen dir, worauf du in dieser Situation achten solltest bzw. was du befolgen musst, damit du diese Situation möglichst schadlos überstehst.
Deine Arbeitgeberin kann deinen Lohn nicht zahlen, das Konkursamt ist aber noch nicht involviert.
Fordere deinen Lohn gegenüber deiner Arbeitgeberin zeitnah ein, indem du sie unter Ansetzung einer angemessenen Frist – das heisst drei bis sieben Tage – zur Zahlung aufforderst. Versende diese Aufforderung per Einschreiben, sodass du den Versand bei Bedarf nachweisen kannst. Weitere Informationen sowie eine Vorlage zur Lohneinforderung findest du in unserem Rechtstipp: Geltendmachung von ausstehenden Lohnforderungen | Vorlage (myright.ch)
Auch die Auszahlung deines künftigen Lohnes ist gefährdet. Was sind deine Möglichkeiten.
Du hast das Recht, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn dein Arbeitgeber nicht innerhalb angemessener Frist Sicherheit für deinen Lohn leistet.
Damit du von diesem Recht Gebrauch machen kannst, musst du deinen Arbeitgeber vorher zwingend vorgängig zur fristgerechten (drei bis sieben Tage) Sicherstellung aufgefordert haben. Wir empfehlen dir, diese Aufforderung mit der Androhung der fristlosen Kündigung zu verbinden. So weiss deine Arbeitgeberin, dass du das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen wirst, sollte keine Sicherheit geleistet werden.
Weitere Informationen sowie eine Vorlage zur Lohneinforderung findest du in unserem Rechtstipp: Geltendmachung von ausstehenden Lohnforderungen | Vorlage (myright.ch)
Deine Arbeitgeberin kann deinen Lohn nicht zahlen und das Konkursamt ist bereits involviert.
Ist das Konkursamt bereits involviert, erhalten die Arbeitnehmenden in der Regel ein Schreiben, das über die nächsten Schritte und die zu treffenden Vorkehrungen informiert. Wenn du wissen möchtest, ob der Konkurs über deine Arbeitgeberin bereits eröffnet worden ist, kannst du dich auf der Homepage des schweizerischen Handelsamtsblattes (www.shab.ch) erkundigen.
Wird mein Arbeitsverhältnis aufgrund der Konkurseröffnung automatisch gekündigt?
Laufende Arbeitsverhältnisse werden mit der Konkurseröffnung nicht automatisch aufgelöst. Das Konkursamt entscheidet und informiert die Mitarbeitenden darüber, ob die Konkursmasse in das Arbeitsverhältnis eintritt oder nicht. Das heisst, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt oder aufgelöst wird. In der Regel werden die Arbeitsverhältnisse nicht weitergeführt und das Arbeitsverhältnis gilt mit sofortiger Wirkung als aufgelöst.
Das Arbeitsverhältnis ist formell aufgelöst oder die betriebliche Tätigkeit eingestellt. Ich bin ab sofort arbeitslos. Was muss ich tun?
Verliere keine Zeit und melde dich umgehend beim RAV in deiner Wohngemeinde sowie bei einer frei wählbaren öffentlichen Arbeitslosenkasse an. In vielen Kantonen kannst du diese Anmeldung bereits online machen. Auf der Homepage des RAV und der Arbeitslosenkasse findest du ausserdem noch weitere nützliche Tipps und Informationen.
Der Konkurs wird eröffnet.
Ist der Konkurs eröffnet, müssen Mitarbeitende die gesamte Forderung aus dem Arbeitsverhältnis im Konkurs eingeben (Konkurseingabe). Beachte, dass nicht nur der Lohn für bereits geleistete Arbeit, sondern auch der Lohn, der unter Einhaltung der Kündigungsfrist geschuldet wäre, einzugeben ist.
Wenn du dich vorgängig bereits bei einer Arbeitslosenkasse angemeldet hast, erhältst du ab diesem Moment Leistungen der Arbeitslosenkasse im Umfang von 70 Prozent respektive 80 Prozent des bisherigen Lohns bevorschusst. Wie oben erwähnt, ist eine möglichst rasche Anmeldung beim RAV und der Arbeitslosenkasse sehr wichtig.
Wie kann ich meine Lohnforderungen dem Konkursamt melden und was muss ich beachten?
Die Eingabe deiner Forderung musst du mittels der dafür vorgesehenen Formulare machen. Frage bei deinem zuständigen Konkursamt nach: Dieses lässt dir die Formulare in aller Regel zukommen. Erhältst du keine Formulare, kannst du diese auf der Homepage des betreffenden Konkursamtes herunterladen. Dort findest du üblicherweise auch weiterführende Informationen zum Konkurs. Achte darauf, dass du bei der Forderungseingabe alle relevanten Unterlagen beilegst. Im Zweifelsfall oder bei Unklarheiten lohnt es sich, mit dem Amt Kontakt aufzunehmen, damit die Eingabe vollständig erfolgen kann.
WICHTIG: Die Eingabe deiner Forderung hat schnell innerhalb einer gesetzlich vorgesehenen Frist zu erfolgen. Diese Eingabefrist bzw. der Schuldenruf wird im schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Wir empfehlen dir, deine Forderung innerhalb von 30 Tagen seit Konkurseröffnung einzugeben. Verspätete Eingaben werden vom Konkursamt zwar noch entgegengenommen, allerdings musst du dann die Kosten für die verspätete Eingabe selbst übernehmen.
Was passiert mit den Überstunden bei einem Konkurs?
Wurde betreffend der Überstunden ausschliesslich eine Vergütung vereinbart, können die Überstunden in der Regel zum einen über die Insolvenzentschädigung abgewickelt und müssen zum anderen dem Konkursamt angemeldet werden. Die Insolvenzentschädigung kommt für Forderungen im Umfang von höchstens vier Monaten auf. Hast du in den letzten vier Monaten vor Eröffnung des Konkurses Überstunden geleistet, erhältst du eine entsprechende Entschädigung. Gleichzeitig musst du sämtliche Überstunden zusammen mit den weiteren Forderungen dem Konkursamt anmelden. Ist genug Geld aus der Konkursmasse vorhanden besteht die Möglichkeit, dass du auch aus dem Konkursverfahren heraus noch für deine Überstunden bezahlt wirst.
Wann muss ich einen Antrag auf Insolvenzentschädigung (IE) machen und wie mach ich das?
Neben der Anmeldung beim RAV, bei der Arbeitslosenkasse und der Forderungseingabe beim Konkursamt ist unter Umständen auch noch eine Insolvenzentschädigung zu beantragen. Die Insolvenzentschädigung deckt allfällige Lohnausstände für tatsächlich geleistete Arbeit von höchstens vier Monaten. Entschädigt werden Lohnansprüche, Ferien- und Feiertagsentschädigung, Schichtzulagen und Überstunden, sofern ein Rechtsanspruch hierauf besteht. Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, Gesellschafter, finanziell am Betreib Beteiligte, mitarbeitende Ehegatten und ähnliche Personen haben keinen Anspruch auf eine Insolvenzentschädigung.
Verwende für den Antrag das amtliche Formular. Diese findest du hier.
Lege dem Antrag auf Insolvenzentschädigung sämtliche relevanten Unterlagen bei, insbesondere auch eine Kopie der Konkurseingabe (das Formular enthält eine Liste der einzureichenden Unterlagen). Auch hierbei lohnt es sich im Zweifelsfall oder bei Unklarheiten mit dem Konkursamt Kontakt aufzunehmen, damit die Eingabe vollständig erfolgen kann.
Reiche diesen Antrag auf Insolvenzentschädigung bei der öffentlichen kantonalen Arbeitslosenkasse am Sitz deiner Arbeitgeberin bzw. deines Arbeitgebers ein. Bist du beispielsweise in Bern wohnhaft und arbeitest in Zürich, musst du den Antrag auf Insolvenzentschädigung bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich einreichen.
WICHTIG: Die gesetzliche Frist, innerhalb der du die Eingabe machen musst, beträgt 60 Tage seit dem Insolvenzereignis. Das heisst: Innerhalb von 60 Tagen seit Veröffentlichung des Konkurses im SHAB. Nach Ablauf dieser Frist erlischt dein Anspruch auf eine Insolvenzentschädigung.
Wenn du diese acht Punkte beachtest, hast du die wichtigsten Vorkehrungen getroffen, um die Situation finanziell möglichst unbeschadet zu überstehen und dich beruflich neu zu orientieren.