Tipps rund ums Erstellen eines Arbeitszeugnisses
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer hast du jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch danach. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Ist der Inhalt des Zeugnisses unvollständig, zweideutig oder verstösst er gegen andere Arbeitszeugnisgrundsätze wie z. B. die Wahrheitspflicht, hast du Anspruch auf Berichtigung.
Weitere rechtliche Hinweise findest du in unserem Dokument. Ausserdem haben wir für dich folgende zwei Mustervorlagen erstellt: "Bitte um Erstellung eines Arbeitszeugnisses" und "Aufforderung zur Berichtigung eines Arbeitszeugnisses".