Gründe für die Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung
Es gibt bestimmte Kündigungsgründe, aufgrund welcher dir nicht gekündigt werden darf. Dies können persönliche Eigenschaften wie z. B. Kündigungen aufgrund von Nationalität, Hautfarbe oder auch Alter sein. Es gibt noch eine Reihe weiterer Gründe, die wir in unseren rechtlichen Hinweisen für dich zusammengefasst haben.
Falls bei dir eine solche Kündigung vorliegt, solltest du schriftliche Einsprache bei deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber erheben. Dabei musst du zwei Fristen einhalten: die Einsprachefrist und die Klagefrist.
Die Einsprache musst du schriftlich erklären und deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber spätestens am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses übergeben. Dabei solltest du dir den Empfang schriftlich bestätigen lassen. Wenn du die Einsprache per eingeschriebenem Brief verschickst, musst du sicherstellen, dass die Einsprache spätestens am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eintrifft. Eine Klage musst du innerhalb von 180 Tagen seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim zuständigen Gericht einreichen.
Als Vorlage für die Einsprache dient dir unser Musterbrief.