Hinweise zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer
Auch du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kannst dein Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Damit die fristlose Vertragsauflösung zulässig ist, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der der kündigenden Partei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Dies können schwerwiegende Verfehlungen auf Seiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers sein, aber auch besondere Ausnahmesituationen auf Seiten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Durch die fristlose Kündigung wird das Arbeitsverhältnis am gleichen Tag beendet. Wenn jedoch kein wichtiger Grund vorliegt und die fristlose Kündigung ungerechtfertigt ist, kannst du schadenersatzpflichtig werden.
Welche Voraussetzungen für eine gerechtfertigte fristlose Kündigung vorliegen müssen und wie du vorgehen musst, findest du in unserem Merkblatt.