Informationen rund um Garagen-, Abstell- und Einstellplätze
Willst du eine Garage, einen Abstellplatz oder einen Einstellplatz (im weiteren Text kurz «Parkplatz» genannt) vermieten, musst du zunächst folgende Frage klären: Wird der Parkplatz im Zusammenhang mit einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes vermietet oder wird ein selbständiger Mietvertrag für den Parkplatz abgeschlossen?
Wenn du den Parkplatz zusammen mit einer Wohnung oder einem Geschäftsraum vermietest, werden mietrechtliche Schutzbestimmungen angewendet (bspw. im Fall einer Kündigung oder einer Mietzinserhöhung). Zudem gelten für den Parkplatz die gleichen Kündigungsfristen und -termine wie für die Wohnung bzw. den Geschäftsraum.
Vermietest du hingegen einen Parkplatz separat – ohne Zusammenhang mit einer Wohnung oder einem Geschäftsraum – kommen die erwähnten Schutzbestimmungen nicht zur Anwendung. Dies bedeutet zum einen, dass du eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren darfst. Und zum anderen, dass du eine Kündigung oder eine Mietzinserhöhung nicht bei der Mietschlichtungsstelle anfechten kannst.
Mietverträge für Parkplätze kannst du mündlich oder schriftlich abschliessen. Es empfiehlt sich jedoch, den Vertrag schriftlich abzuschliessen.
Unser Merkblatt und unsere Vertragsvorlagen helfen dir dabei, an alle wichtigen Punkte zu denken.