Auswirkungen von Reisen in Risikoländer/Risikogebiete
Stand 03. Juli 2020
Habe ich einen Lohnanspruch, wenn ich nach einer Auslandreise in ein Risikogebiet (gemäss dem BAG) in Quarantäne muss?
Nein, der Arbeitgeber hat gemäss unserer Einschätzung in diesen Fällen keine Pflicht, den Lohn zu bezahlen, da die Abwesenheit verschuldet ist. Eine Ausnahme könnte lediglich für Rückkehrer gelten, die aus persönlichen Gründen zwingend die Reise angetreten haben, etwa um einen sterbenden Angehörigen zu besuchen (beachte: es gibt aber auch diesbezüglich keine Rechtsprechung.) Kann ein Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, dann liegt in der Regel keine Arbeitsverhinderung vor. Aus Sicht des Bundes ist die Arbeitsverhinderung durch Quarantäne zudem nicht unverschuldet, weshalb auch kein Anrecht auf Erwerbsersatzentschädigung besteht.
Darf mein Arbeitgeber nach Ferien in ein nicht Risikogebiet nach dem BAG Quarantäne anordnen und was geschieht mit der Lohnzahlung?
Steht ein Land nicht auf der Liste der Risikogebiete, hat aber hohe Ansteckungszahlen, darf der Arbeitgeber zwar selbst eine Quarantäne anordnen, muss aber den Lohn während dieser Zeit weiterhin bezahlen. Er darf die Mitarbeitenden dann also nicht zwingen, Ferien zu beziehen.
Darf mein Arbeitgeber verbieten, dass ich in einem Risikoland Ferien mache?
Nein, Arbeitgeber dürfen private Reisen nicht verbieten. Sie können ihre Angestellten höchstens über die Risiken aufklären und sie auffordern, verantwortungsvoll damit umzugehen. Ferien in einem Risikogebiet können jedoch Auswirkungen auf die Lohnzahlung haben (vgl. oben).