Artikel und Dokumente zuletzt aktualisiert Januar 2021
Risikogruppe aufgrund einer Schwangerschaft
Ein Arbeitgeber muss besondere soziale und berufliche Schutzmassnahmen ergreifen, um die Infektion einer schwangeren Frau mit dem Corona-Virus zu vermeiden. Es wird, wo immer möglich, Homeoffice empfohlen. Zusätzlich zu den bereits geltenden und einzuhaltenden Schutzmassnahmen für Schwangere gemäss der Mutterschutzverordnung, heisst das nun für Schwangere, dass für sie erhöhte Schutzbedürftigkeit gilt und sie im Einzelfall sogar aus Angst vor einer Ansteckung zuhause bleiben können und den Lohnanspruch nicht verlieren.
Dies solltest du aber nicht tun, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben. Der Arbeitgeber muss also bei Risikogruppen Homeoffice anordnen und/oder Massnahmen umsetzen, die sicherstellen, dass die Corona-Empfehlungen des BAG hinsichtlich Hygiene und social distancing eingehalten werden können. Wie genau solche organisatorischen und technischen Massnahmen aussehen müssen, ist an jedem Arbeitsplatz individuell zu betrachten.
Es muss vom Arbeitgeber sichergestellt werden, dass alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um eine Ansteckung zu verhindern. Wenn Homeoffice nicht möglich ist und die Hygiene- und Abstandsregeln am Abeitsort nicht eingehalten werden können, dürfen Schwangere zu Hause bleiben und verlieren den Lohnanspruch nicht.