Wenn die Telefonrechnung nicht stimmt ...
... kannst du von jeder Anbieterin oder jedem Anbieter die für die Rechnungsstellung verwendeten Daten und Adressierungselemente (die vollständige Rufnummer der angerufenen Anschlüsse und die Rufnummer der anrufenden Anschlüsse ohne die letzten vier Ziffern) verlangen. Ausserdem stehen dir die Informationen zu Daten, Zeit und Dauer der Verbindungen und das geschuldete Entgelt zu. Dabei hat die Anbieterin oder der Anbieter dir gegenüber die Beweispflicht, dass er seine Dienstleistungen technisch einwandfrei erbracht und richtig abgerechnet hat.
Sollte dir dennoch bei einer Rechnung etwas fragwürdig vorkommen, gehe wie folgt vor:
- Nur bezahlen, was dir nicht fragwürdig erscheint. Eine Rückforderung ist meist schwierig. Bezahlst du, was dir nicht fragwürdig erscheint, darf dein Anschluss nicht gesperrt werden.
- Den fragwürdigen Teil schriftlich anfechten und begründen und als Einschreiben verschicken.
Schütze dich vor teuren Rechnungen, indem du:
- teure 0900er-Nummern sperrst. Das geht bei einigen Telefonanbietern wie der Swisscom mit einem sogenannten Sperrset.
- dir ein Gebührenzähler-Telefon kaufst und dich vorab über die Nummern informierst, die du wählst, sowie deren Tarife.
- auflegst, sollte nicht zu Beginn der Verbindung der jeweilige Minutentarif bekannt gegeben werden.
- darauf achtest, nicht eine ähnliche Nummer zu wählen, die unseriöse Anbieterinnen oder Anbieter zur Verwechslung benutzen.
- keine dir unbekannte 0900er Nummern anrufst
- deine Telefonrechnung immer überprüfst
- den Jugendschutz aktivierst: Der Zugang zu Erotikdienstleistungen für alle Personen unter 16 Jahren muss von vorneherein gesperrt sein.
- im schlimmsten Falle eine Strafanzeige erhebst oder eine Beschwerde beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) einreichst. Beim BAKOM unter der Rubrik Telekommunikation findest du eine Übersicht über die Kategorien von Mehrwertdienstnummern (0900er Nummern) und eine Übersicht über die Namen und Adressen der Nummerninhaber.
Sonderfall SMS
Falls deine Handyrechnung unerwartet hoch ist, kann es sein, dass du SMS- oder MMS mit Preiszuschlag gesendet oder erhalten hast. Viele unerwünschte SMS gehören in die Kategorie Spamming, d. h. unerwünschte Massenwerbung. Massenwerbung – ob per SMS, E-Mail oder Telefon – ist in der Schweiz verboten, wenn du als Empfänger nicht zugestimmt hast. Informiere dich auch hierzu beim BAKOM unter Dokumentation-Merkblätter.
Callcenter
Werbeanrufe von Callcentern sind mittlerweile recht häufig. Die meisten dieser Telefonverkäufer arbeiten auf Provisionsbasis. Sie stehen dementsprechend unter Druck und wirken oft aufdringlich.
Hier noch ein paar Tipps, wie du solche Anrufer am besten abwimmelst:
- Verlange, dass der Anrufer deinen Eintrag aus dem Adressverzeichnis der Firma löscht.
- beantworte keine Fragen (sage, dass du keine Zeit hast) oder
- hänge den Telefonhörer einfach auf.
Mit unserem Musterbrief kannst du dich gegen bestimmte Positionen in der Telefonrechnung wehren, indem du einen detaillierten Nachweis der einzelnen Verbindungen anforderst und eine technische Überprüfung verlangst.