Hinweise zu Vorsorgeaufträgen
Ohne Vorsorgeauftrag bist du stillschweigend damit einverstanden, dass ein Beistand eingesetzt wird, solltest du nicht mehr urteilsfähig sein. Wenn du selbst bestimmen möchtest, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit über dich bestimmen darf, solltest du einen Vorsorgeauftrag erstellen. Damit beauftragst du eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der Erledigung gewisser Angelegenheiten.
Die Beistandschaft ermöglicht die behördlich angeordnete, rechtliche Vertretung einer urteilsunfähigen und damit handlungsunfähigen volljährigen Person. Dies ist z. B. bei einer betagten Person der Fall, die infolge Alterschwäche nicht mehr klar denken kann.
Unsere Mustervorlage unterstützt dich bei der Erstellung deines persönlichen Vorsorgeauftrags.