Vorgehen bei Scheidung
Die Scheidung ist die endgültige Auflösung der Ehe. Als vorübergehende Massnahme kann auch vorerst nur eine Trennung erfolgen. Wir erklären dir folgend die Unterschiede und was jeweils geregelt werden muss.
Was ist die Trennung?
Eine Trennung liegt vor, wenn Ehegatinnen oder Ehegatten für eine bestimmte Zeit oder unbefristet getrennt leben möchten. Dies kann entweder gemeinsam entschieden werden oder auf Begehren einer Ehegattin oder eines Ehegatten hin. Gründe hierfür sind, wenn das Zusammenleben eine Gefährdung der Persönlichkeit einer Gattin oder eines Gatten darstellt, die wirtschaftliche Sicherheit einer Gattin oder eines Gatten nicht mehr besteht oder das Wohl der Familie gefährdet ist.
Wo liegt der Unterschied zur Scheidung?
Die Scheidung ist die endgültige Auflösung der Ehe und muss immer gerichtlich erfolgen. Es kann sowohl eine Trennung wie auch eine Scheidung auf gemeinsames Begehren erfolgen. Die Trennung kann im Unterschied zur Scheidung mittels Vereinbarung aussergerichtlich geregelt werden. Eine Scheidung gegen den Willen einer Ehegattin oder eines Ehegatten kann grundsätzlich erst nach zwei Jahren Trennung erfolgen, ausser es sei unzumutbar, noch zwei Jahre in Trennung zu leben. Dazu braucht es aber schwerwiegende Gründe wie z. B. wenn eine Ehegattin oder ein Ehegatte mit der Ehe eine Aufenthaltsbewilligung erschleichen wollte oder wenn eine Ehegattin bzw. ein Ehegatte physisch oder psychisch schwer beeinträchtigt würde.
Was muss bei einer Trennung geregelt werden?
Folgende Punkte sollten geregelt werden:
- Wer bleibt in der Wohnung? Meist wird die Familienwohnung dem Elternteil zugeteilt, der hauptsächlich die Kinder betreut.
- Wer hat die Obhut der Kinder? Die Obhut ist das tatsächliche Betreuungsverhältnis, nicht das Sorgerecht, das regelt, wer mitentscheiden darf. Das Sorgerecht wird erst anlässlich der Scheidung geregelt.
- Besuchsrecht: Es wird geregelt, wann und wie oft das Kind beim Elternteil ohne Obhut ist.
- Unterhaltsbeiträge: Es wird geregelt, wie hoch der Kindes- und Ehegattenunterhalt ist.
- Steuerveranlagung: Es kann ab dem Zeitpunkt der Trennung eine separate Veranlagung verlangt werden.
Wie regelt man das am besten?
Eine schriftliche Trennungsvereinbarung hilft, die vereinbarten Punkte verlässlich zu klären. Diese muss nicht vom Gericht bestätigt werden. Wir haben dir unten eine Trennungsvereinbarung mit hilfreichen Anmerkungen zum Download bereitgestellt. Können sich die Eheleute nicht einigen, muss ein Gericht die Trennungsfolgen regeln.
Wie lange dauert die Trennung?
Die Trennung kann jederzeit ohne gerichtlichen Beschluss wieder aufgehoben werden, wenn die Ehegattinnen oder Ehegatten wieder zusammenziehen. Einzig eine gerichtlich verfügte Gütertrennung muss auch vom Gericht wieder aufgehoben werden.
Die Trennungsphase hat leider keine Besserung bewirkt. Wie können wir uns nun scheiden lassen?
Die Scheidung ist die definitive Auflösung der Ehe und muss durch ein Gericht erfolgen. Sind sich die Eheleute einig, dass sie sich scheiden lassen wollen, können sie ein gemeinsames Begehren einreichen. Sind sie sich auch über die Folgen einig, können Sie eine Scheidungsvereinbarung oder Scheidungskonvention einreichen, welche das Gericht dann prüft. Ansonsten entschiedet das Gericht über die Scheidungsfolgen.
Was gilt, wenn nur eine Person sich scheiden lassen will?
In diesem Fall muss die scheidungswillige Person eine Scheidungsklage einreichen. Die Scheidung kann in diesem Fall erst nach einer ununterbrochenen Trennungsfrist von zwei Jahren erfolgen (siehe oben).
Was muss in der erwähnten Scheidungskonvention geregelt werden?
Grundsätzlich müssen ähnliche Punkte wie in der Trennungsvereinbarung geregelt werden, allerdings nicht nur für einen gewissen Zeitraum (Trennung), sondern endgültig. Folgende Punkte müssen schriftlich geregelt werden:
- Sorgerecht der Kinder: Grundsätzlich wird das Sorgerecht beiden Elternteilen gemeinsam zugesprochen. Nur in Ausnahmefällen wird einem Elternteil alleine das Sorgerecht erteilt.
- Nachehelicher Unterhalt: Wenn eine Ehegattin oder ein Ehegatte nach der Scheidung nicht für ihren oder seinen Unterhalt und die Altersvorsorge aufzukommen, kann die oder der andere verpflichtet werden, Unterhalt zu leisten.
- Kindesunterhalt: Der Kinderunterhalt ist bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss einer Erstausbildung zu leisten.
- Vorsorgeausgleich: Wenn einer Person während der Ehe durch die Aufgabenteilung die Anhäufung von Altersvorsorgeguthaben nicht möglich war, ist die oder der andere verpflichtet, dies auszugleichen.
- Zuteilung der Familienwohnung: Wie bei der Trennung wird geregelt, wer in der Familienwohnung bleiben darf. Die Familienwohnung ist dort, wo die Familie ihren Lebensmittelpunkt hatte. Meist verbleibt der Elternteil, der sich hauptsächlich um die Kinder kümmerte mit den Kindern in der Familienwohnung.
- Güterrecht: Je nach dem wie die Eheleute ihr Vermögen während der Ehe geteilt haben, wird auch die Aufteilung bei der Scheidung unterschiedlich vorgenommen. Wurde nichts Spezielles geregelt, werden die Einkommen hälftig geteilt und das Erbgut bzw. die Güter, welche die Eheleute schon vorher besassen, bleibt bei jeder Ehegattin bzw. jedem Ehegatten.
Hier findest du ein Merkblatt mit weiteren Details sowie eine Checkliste sowie ein Muster einer Scheidungskonvention.