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Testament erstellen leicht gemacht

Alles was du zur Erstellung deines Testaments wissen und beachten solltest, findest du in unserer Checkliste und Mustervorlage.

Die Antwort im Detail

So erstellst du dein Testament

Warum lohnt es sich, ein Testament zu erstellen?

Mit dem Testament kann man zu Lebzeiten schon bestimmen, wie der Nachlass nach dem Tod aufgeteilt werden soll. Streitigkeiten kann so vorgebeugt werden. 

Muss ich mich an eine bestimmte Form halten?

Ja, das Testament muss eigenhändig verfasst werden. D.h. du musst es von Anfang bis Ende von Hand schreiben, datieren und unterzeichnen. Die Unterschrift muss unter den Text gesetzt werden. Ein auf dem Computer geschriebenes Testament ist ungültig.

Diese genannten gesetzlichen Formvorgaben sind bei der Testamentserstellung zwingend einzuhalten.

Möglich ist auch ein öffentliches Testament. Dieses kannst du beim Notar erstellen lassen, wobei zwei Zeugen für die Beurkundung beigezogen werden müssen.

Wo bewahre ich das Testament am besten auf?

Du kannst frei entscheiden, wo du dein Testament hinterlegen möchtest. Wichtig ist, dass es sicher aufbewahrt ist und im Todesfall schnell und einfach gefunden wird. Empfehlenswert ist die Hinterlegung im Banksafe, beim Notar oder beim Rechtsanwalt. 

Was für Möglichkeiten habe ich mit dem Testament?

  • Erbeinsetzung
    Wenn du Personen als Erb/-innen einsetzen möchtest, musst du immer zwingend die Pflichtteile, d. h. die nichtentziehbaren Mindestanteile der gesetzlichen Erb/-innen (Kinder, Ehegatte/Ehegattin, Eltern) beachten.
    Wenn dies beachtet ist, kannst du nicht gesetzliche Erb/-innen (z. B. Lebenspartnerin/Lebenspartner, Schwägerin/Schwager oder Freundin/Freund) für eine bestimmte Quote oder für bestimmte Gegenstände einsetzen, du kannst gesetzliche oder nicht gesetzliche Erb/-innen für die ganze Erbschaft einsetzen, du kannst mehrere gesetzliche Erb/-innen oder nicht gesetzliche Erb/-innen für die ganze Erbschaft einsetzen. 

  • Vermächtnis
    Statt jemanden als Erbin oder Erben einzusetzen, kannst du diese als Vermächtnisnehmende einsetzen. Vermächtnisnehmende erhalten eine bestimmte Sache oder einen bestimmten Vermögensvorteil u.ä. Der Vorteil von Vermächtnisnehmenden ist, dass diese im Gegensatz zu den Erb/-innen nicht für Schulden der Erblasserin oder des Erblassers haften. 
  • Nacherbeneinsetzung
    Diese hat den Zweck, zwei zeitlich aufeinander folgende Erb/-innen bzw. Vermächtnisnehmende gemeinsam zu begünstigen.
    Zum Beispiel: "Zuerst soll ____ [Vorname, Name] das Vermögen erhalten, nach seinem Tod ____ [Vorname, Name]."
    Erstere bzw. ersterer darf die Erbschaft nutzen und gebrauchen, nicht aber verbrauchen.
  • Auflagen, Bedingungen
    Mit einer Auflage kannst du den Erb/-innen bzw. Vermächtnisnehmenden zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichten, z. B. für das Tier der Erblasserin oder des Erblassers zu sorgen.
    Mit einer Bedingung wird die Rechtswirkung des Vermächtnisses bzw. der Erbeinsetzung vom Eintritt eines künftigen, noch ungewissen Ereignisses abhängig gemacht. D.h. die Erbin oder der Erbe bzw. die Vermächtnisvernehmerin oder der Vermächtnisnehmer erhält das Erbe bzw. Vermächtnis erst, wenn die von der Erblasserin oder vom Erblasser bezeichnete Bedingung erfüllt ist: "Der Erbe ____ [Vorname, Name] erbt erst, wenn er sein Universitätsstudium vollständig abgeschlossen hat." 
  • Enterbung
    Die Enterbung ist unter sehr strengen, gesetzlich vorgesehenen Bedingungen möglich.
    Die Enterbung kannst du nur vorsehen, wenn die Erbin oder der Erbe gegen dich oder eine dir nahestehende Person eine schwere Straftat begangen oder familienrechtliche Pflichten in schwerer Weise verletzt hat. Die Gründe für die Enterbung sind im Testament möglichst genau zu umschreiben. 
  • Willensvollstrecker
    Im Testament kannst du eine Willensvorstreckerin oder einen Willensvollstrecker vorsehen, welcher dann den Nachlass gemäss deinen Anordnungen verwaltet, abwickelt und teilt. Die Willensvorstreckerin oder der Willensvollstrecker sorgt für die unverzügliche und unstreitige Abwicklung. Sie oder er erhält aus dem Nachlass eine angemessene Vergütung. 

Kann ich mein Testament abändern?

Ein Testament sollte alle paar Jahre überprüft werden. Dabei musst du die Formvorschriften jederzeit einhalten: Änderungen und Ergänzungen müssen immer von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift bestätigt werden.

Ergänzungen, Korrekturen etc. können im Text, am Rand oder als Nachtrag auf dem ursprünglichen Testament angebracht oder in einer separaten Urkunde niedergeschrieben werden.

Der Widerruf des ganzen Testaments ist möglich indem du ein sogenanntes Widerrufstestament errichtest. Es enthält einzig die Anordnung, dass sämtliche bisherige Verfügungen ungültig sein sollen: "Ich widerrufe alle meine bisherigen Testamente." Auch hier sind zwingend die Formvorschriften einzuhalten. Alternativ kannst du das Testament Vernichten. Darunter fallen das Zerreissen, Verbrennen, Wegwerfen des Testaments, Übermalen des Textes etc.

Weitere nützliche und detaillierte Infos findest du in unserer Checkliste und in unserer Mustervorlage.

Wichtige Dokumente
Checkliste Testament
Vorlage Eigenhändiges Testament