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Darf ich mit 14 Jahren ein E-Trottinett fahren?

Diese und weitere Fragen zum Thema Jugendliche und E-Trotti klären wir in diesem Rechtstipp.

Die Antwort im Detail

Immer mehr Jugendliche haben wegen E-Trottis ein Strafverfahren am Hals. Doch woran liegt das?

In den letzten Jahren haben Strassenverkehrsdelikte, die von der Jugendanwaltschaft behandelt werden, massiv zugenommen. Dazu gehören auch Verfahren, die mit elektrischen Scootern zusammenhängen.
Die meisten Verstösse werden von der Polizei mit einer Ordnungsbusse bestraft, wie beispielsweise das falsche Parkieren, unbefugtes Fahren auf dem Fussgängerweg oder eine zu hohe Geschwindigkeit. Bei schwereren Delikten wie dem Fahren eines E-Trottinetts ohne Ausweis erfolgt hingegen zwingend eine Anzeige bei der zuständigen Jugendstaatsanwaltschaft, die ein Strafverfahren einleitet.
Umso wichtiger ist es zu wissen, wer was fahren darf. Alles, was mit einem Elektroantrieb ausgestattet ist, gilt als Motorfahrzeug und die Nutzung ist gesetzlich spezifisch geregelt.  Im Gegensatz etwa zu Trottis, die nur mit Muskelkraft angetrieben werden.

Ab welchem Alter darf ich ein E-Trottinett fahren?

E-Trottis darf man erst ab einem Alter von 14 Jahren fahren – und man benötigt einen Führerausweis der Kategorie M. Erst ab 16 dürfen E-Trottinetts ohne Führerausweis gefahren werden.

Was darf ich mit dem Führerausweis der Kategorie M?

Als Ausweisinhaberin oder -inhaber der Kategorie M darfst du – ab 14 Jahren und vor dem Erreichen des 16. Lebensjahrs – Leichtmofas, Elektro-Leichtmotorfahrräder und Elektro-Motorfahrräder, für die kein Führerausweis erforderlich ist, fahren. 
Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis M zum Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen der Spezialkategorie M. Der Nothelferkurs ist nicht notwendig Auch die praktische Prüfung wird nur verlangt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber das Mindestalter noch nicht erreicht hat oder wenn die Behörde Zweifel an der Eignung hat. 

Darf ich mit meinen Freunden zu zweit auf ein E-Trottinett?

Es mag Spass machen und den Geldbeutel schonen, aber mit dem E-Trotti darf immer nur eine Person fahren. Eine zweite mitzunehmen ist nicht erlaubt und das aus gutem Grund. Wegen der Fahrphysik des E-Trottis wird das Bremsen, Lenken und Abbiegen durch die zweite Person zur Herausforderung und kann andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährden.