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Beschwerde wegen Lärmbelästigung

Du fühlst dich durch den Lärm deines Nachbarn gestört? Wir zeigen dir, wie du dich dagegen wehren kannst.

Die Antwort im Detail

Was kannst du machen, wenn deine Nachbarin oder dein Nachbar immer wieder zu laut ist?

Diese vier Punkte definieren eine übermässige Lärmbelästigung:

  • Zeitpunkt: Es müssen die Ruhezeiten eingehalten werden, die in den Kantonen bzw. Gemeinden gelten. Diese liegen meist zwischen 12 und 13 Uhr, ab 22 Uhr bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen. Natürlich gibt es auch während der Ruhezeiten zulässige Lärmbelästigungen. Zum Beispiel, wenn jemand Spätschicht arbeitet und erst nach 22 Uhr duschen kann. Einzuhalten sind auch Hausordnungen, sofern sie verhältnismässig sind und bei Abschluss des Mietvertrages schon bestanden.
  • Lautstärke: Was ist "zu laut"? Eine genaue Definition gibt es nicht, die Gerichte orientieren sich an einem durchschnittlich geräuschemfpindlichen Menschen. Staubsaugen, Klavierspielen oder Kinderlärm werden als nicht übermässige Lärmemission eingestuft. Übt jedoch eine Brass Band in der Wohnung nebenan oder tobt mehrmals die Woche stundenlang eine Kinderschar durch die Wohnung über dir, handelt es sich um eine übermässige Lärmbelästigung.
  • Charakter: Nicht jede Lärmart ist gleich zu kategorisieren. So ist es etwas anderes, ob ein Kind Flöte übt oder ein Teenager Schlagzeug.
  • Häufigkeit: Ein grundsätzlich nicht übermässiger Lärm kann als übermässig gelten, wenn er zu oft auftritt. Bleiben wir beim Beispiel Musizieren: Übt Ihre Nachbarin jeden Tag, vormittags und nachmittags Violine, kann dies übermässig sein. Übt sie nur zwei Mal die Woche, ist dies zu tolerieren.

Wenn du dich immer wieder durch den Lärm derselben Nachbarin oder desselben Nachbarn gestört fühlst, empfehlen wir dir in einem ersten Schritt, das Gespräch mit dem Nachbarn oder der Vermieterin zu suchen. Für das weitere Vorgehen ist es wichtig, dass du die Lärmbelastung belegen kannst. Daher solltest du ein sogenanntes Lärmprotokoll führen. Im Anhang findest du eine Vorlage.

In einem weiteren Schritt empfehlen wir dir, deine Vermieter oder deinen Vermieter schriftlich zu informieren. Am besten schreibst du ihm einen Brief und legst das Lärmprotokoll bei. Unsere Briefvorlage hilft dir dabei. Persönliche Beratung durch MyRight findest du hier.

Wichtige Dokumente
Vorlage Lärmprotokoll und Brief Lärmbelästigung