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Deine Vermieterin oder dein Vermieter hat das Mietzinsdepot nicht zurückgezahlt?

Mit Hilfe unserer Briefvorlage kannst du deine Vermieterschaft an die Rückzahlung des Mietzinsdepots erinnern.

Die Antwort im Detail

Mietzinsdepot noch nicht zurückerhalten?

Hast du deine Wohnung der Vermieterin oder dem Vermieter ohne Mängel übergeben, muss sie oder er das Depot bei Beendigung des Mietverhältnisses auszahlen. Wurden jedoch Mängel festgestellt, kann es sein, dass du diese Schäden bezahlen musst. Falls nicht, hast du ebenso Anspruch auf das volle Mietzinsdepot.

Was ist ein Mietzinsdepot?

Das Mietzinsdepot dient dazu, dass die Vermieterin oder der Vermieter mögliche Ansprüche absichern kann. Wenn zum Beispiel eine Mieterin oder ein Mieter auszieht und Schäden hinterlassen hat, kann das Geld aus dem Depot für die Behebung der Schäden benutzt werden, wenn die Mieterschaft nicht zahlen kann oder will. 

Wie hoch darf das Depot sein?

Das Depot darf bei Wohnungsmieten maximal drei Monatsmieten (inkl. Nebenkosten) betragen, bei Geschäftsmieten existiert keine Obergrenze.

Was gilt sonst für das Mietzinsdepot?

Das Depot muss auf einem Sperrkonto, das auf den Namen der Mieterschaf lautet, liegen. Die Zinsen gehören der Mieterschaft. Liegt das Geld nicht auf einem solchen Konto, kann es jederzeit zurückverlangt werden. 

Wann komme ich nach dem Auszug an mein Geld?

Wenn die Vermieterin oder der Vermieter innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch geltend gemacht hat (z. B. Klage eingereicht hat), kann man die Auszahlung von der Bank verlangen. 

Macht die Vermieterin oder der Vermieter jedoch Ansprüche geltend, muss im schlimmsten Fall ein Gericht darüber entscheiden, ob die Mieterschaft Mängel bezahlen muss oder nicht. Erst nach diesem Entscheid kann der Rest des Depots verlangt werden. 

Unser Gratis-Musterbrief zeigt dir, wie du die Vermieterin oder den Vermieter zur Rückzahlung des Depots aufforderst.

Wichtige Dokumente
Vorlage Rückzahlung Mietzinsdepot