So gehst du gegen das Bauvorhaben deines Nachbarn vor
Willst du dich gegen ein Bauvorhaben wehren, gilt: je früher, desto besser. In vielen Fällen kannst du dich später nicht mehr wehren, wenn du nicht zu Beginn des Verfahrens bereits Einsprache einreichst.
Das sogenannte Rechtsmittel, mit dem du dich wehren kannst, unterscheidet sich je nach Verfahren. Doch egal, ob Rekurs, Beschwerde oder Einsprache – du musst das Schreiben innerhalb einer bestimmten Frist eingeschrieben einreichen. Achtung: Die Frist beträgt oft nur wenige Wochen (z. B. 20 oder 30 Tage).
Wie du von einem Bauvorhaben erfährst? Je nach Gemeinde und Kanton ist das Verfahren anders geregelt. Meist wird das Bauvorhaben ausgeschrieben: z. B. im Amtsblatt, bei der Baubewilligungsbehörde oder in einem Brief an die Nachbarn etc.
Wir empfehlen dir, unsere Mustervorlage zu verwenden und dich bei der zuständigen Gemeinde zu informieren.