Tipps zur Kündigung während der Sperrfrist
Eine Kündigung durch deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber ist während einer Sperrfrist nicht möglich. Wir zeigen dir auf, ob und wie lange eine Sperrfrist dauert.
Welche Sperrfristen gibt es?
Während diesen Sperrfristen darf nicht gekündigt werden:
- während die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den obligatorischen Militär-, Schutz- oder Zivildienst leistet sowie (sofern die Dienstleistung mehr als elf Tage dauert) während vier Wochen vorher und nachher;
- während die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist, und zwar im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, ab zweitem bis und mit fünftem Dienstjahr während 90 Tagen und ab sechstem Dienstjahr während 180 Tagen;
- vor dem Ende des verlängerten Mutterschaftsurlaubs (nach Artikel 329f Absatz 2 OR);
- solange der Anspruch auf Betreuungsurlaub (nach Artikel 329i OR) besteht, längstens aber während sechs Monaten ab dem Tag, an dem die Rahmenfrist zu laufen beginnt;
- während der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin und in den 16 Wochen nach der Geburt des Kindes;
- während die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers an einer von der zuständigen Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnimmt.
Wichtig:
Die oben aufgelisteten Sperrfristen gelten nur, nachdem die Probezeit bereits abgelaufen ist. Während der Probezeit darf die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen, auch im Falle von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst.
Möchte hingegen die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer selber kündigen, gelten für sie oder ihn keine Sperrfristen. Sie oder er ist jederzeit berechtigt, die Kündigung einzureichen.
Muss ich eine Kündigung während einer Sperrfrist anfechten?
Eine Kündigung während einer Sperrfrist ist nichtig. Nichtig heisst, dass sie keine Rechtswirkung hat und somit nicht angefochten werden muss, damit sie nicht gilt. Die Kündigung müsste nach der Sperrfrist wiederholt werden. Kündigt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber allerdings fristlos, gilt die Kündigung und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber wird bei einer ungerechtfertigten Kündigung schadenersatzpflichtig.
Wir haben die Rechtslage und ein Musterschreiben für dich in einem Dokument unten zusammengestellt.