Tipps zur Anpassung der Akontozahlungen für die Nebenkosten
Als Vermieterin oder Vermieter hast du die Möglichkeit, die Nebenkostenabrechnung einseitig anzupassen. Dies kann beispielsweise notwendig werden, wenn man als Vermieterin oder Vermieter merkt, dass die monatlich geleisteten Nebenkostenbeträge der Mieterschaft die tatsächlich anfallenden Nebenkosten nicht mehr decken.
Die Vermieterschaft kann eine Änderung des zu entrichtenden Betrags der Nebenkosten verlangen, jedoch müssen bei dieser einseitigen Vertragsänderung gewisse Voraussetzungen eingehalten werden. Wir erklären dir die Details.
Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten werden für die Leistungen der Vermieterschaft oder eines Dritten im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache geschuldet und müssen den tatsächlichen diesbezüglichen Aufwendungen der Vermieterschaft entsprechen. Die Nebenkosten müssen im Mietvertrag genau aufgeführt sein. Alles was nicht als Nebenkosten aufgeführt ist, gilt als im normalen Mietzins enthalten. Es reicht auch nicht, wenn steht «sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten der Mieterschaft».
Was ist der Unterschied zwischen Akontozahlungen und Pauschalzahlungen?
Es handelt sich hierbei nur um die Abrechnungsart. Bei beiden Arten müssen die abzurechnenden Kosten genau aufgeführt werden. Bei der Abrechnung mittels Pauschale wird ein Betrag verlangt, der alle Nebenkosten abdeckt. Dieser Betrag soll den durchschnittlichen Kosten der letzten drei Jahre entsprechen. Bei der Erhebung von Akontobeträgen werden die monatlich geleisteten Zahlungen an die einmal jährlich zu erstellende Gesamtrechnung angerechnet. Je nach Verbrauch und Kosten muss noch nachgezahlt werden oder die Mieterschaft erhält die Differenz zurück. Es gibt keine exakten Vorschriften, wie hoch die Akontokosten sein müssen. Wenn jedoch die Vermieterschaft viel zu tiefe Akontozahlungen verlangt und weiss, dass monatlich nach Erhalt der jährlichen Abrechnung viel mehr nachgezahlt werden muss, könnte eine absichtliche Täuschung vorliegen, d. h. die Mieterschaft wurde zu Unrecht im Glauben gelassen, dass die Wohnungskosten tief sind.
Wie können Nebenkosten erhöht werden?
Dazu muss die Vermieterschaft gewisse gesetzliche Vorschriften einhalten. Die Mitteilung muss auf einem amtlichen Formular erfolgen und eine klare Begründung enthalten.
Wann kann eine Erhöhung vorgenommen werden?
Eine Erhöhung ist immer erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin möglich und das amtliche Formular samt Begründung muss der Mieterschaft mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein.
Was ist sonst zu beachten?
Wenn die Erhöhung nicht auf dem amtlichen Formular erfolgt, sie nicht begründet oder mit der Mitteilung eine Kündigung angedroht oder ausgesprochen wird, ist sie ungültig.
Was kann die Mieterschaft gegen die Erhöhung unternehmen?
Die Mieterschaft kann die Erhöhung innert 30 Tagen nach der Mitteilung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechten.
Weitere Details und ein Musterschreiben einer Begründung findest du hier als Download.