Noch keine Hausordnung erstellt?
Um das reibungslose Zusammenleben von Mieterinnen und Mietern sowie die Benutzung gemeinschaftlich genutzter Räume, Anlagen und Einrichtungen zu regeln, ist es wichtig eine Hausordnung aufzustellen. Bei grösseren Mietshäusern wird das in der Regel von der Vermieterschaft oder Verwaltung gemacht.
Die Vermieterin bzw der Vermieter oder die Verwaltung muss dabei abwägen zwischen den Rechten der Mieterschaft, der Schutz der Nachbarinnen und Nachbarn und der Vermieterin bzw. dem Vermieter selbst.
Die Hausordnung kann als Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen (AGB) in den Mietvertrag einbezogen werden, muss dann aber als Vertragsbestandteil bezeichnet werden. Vertragsbestandteil bedeutet in diesem Fall, dass im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt ist, dass es eine Hausordnung gibt und diese beiliegt. Wir empfehlen die Hausordnung schriftlich beizulegen, um die Beweispflicht zu wahren.
Was kann alles in die Hausordnung aufgenommen werden?
- häusliche Ruhezeiten
- Reinigungs- und Sorgfaltspflichten
- Benutzung der gemeinsamen Räume
- Benutzung von Balkonen und Terrassen
- Tierhaltung
- Heiz- und Lüftungsbedingungen
- Benutzung des Lifts insofern vorhanden
- Kellernutzung
- Angaben zum Waschen im Haus
- Benutzung der Kehrichtabfuhr
- Hinweise zu dazugehörigen Kinderspielplätzen und Grünflächen
- Änderungen am Mietobjekt, wie der Einbau von privaten Geräten etc.
- Benutzung von Autostellplätzen und Besucherparkplätzen
Das sollte die Hausordnung nicht enthalten:
- keine unzulässigen Klauseln, die Mieterinnen und Mieter zu sehr einschränken. Eine unzulässige Klausel wäre ein generelles Musizierverbot. Eine zulässige Klausel zum Musizieren ist eine Einschränkung bezüglich der Spielzeiten: wie eine Einhaltung der Mittagsruhezeiten oder ein Musizierverbot an Sonn- und Feiertagen.
- keine unüblichen Klauseln: Diese können sonst unter die Ungewöhnlichkeitsregel fallen und gerichtlich ausser Kraft gesetzt werden – mit der Folge, dass die Klausel aus der Hausordnung entfernt werden muss. Eine unübliche Klausel wäre zum Beispiel eine Einschränkung der Tierhaltung auf eine bestimmte Rasse einer Tierart.
Im Anhang haben wir detaillierte Informationen zusammengestellt und eine Mustervorlage für eine Hausordnung angefügt.