Vorlage für ein Übergabeprotokoll bei Wohnungsübergabe
Ein Abnahmeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber zu Beweiszwecken empfehlenswert. Vermieterschaft und Mieterschaft sollten ein gleichlautendes Exemplar des Protokolls mit der Unterschrift der jeweils anderen Partei erhalten.
Weshalb sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden?
Eigentlich muss die Mieterschaft das Mietobjekt im Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Das heisst z. B., dass normale Abnützungen, die durch die im Mietvertrag erlaubte Nutzung entstanden sind, nicht zu ersetzen sind. Schäden durch die Mieterschaft, die nicht der normalen Abnützung zuzuschreiben sind, sind von der ausziehenden Mieterschaft zu ersetzen. Oft kommt es daher hinsichtlich der zu übernehmenden Schäden zu Diskussionen und Streitigkeiten. Daher empfiehlt es sich, den genauen Zustand bei Auszug (oder Einzug, je nach Perspektive) festzuhalten. So kann der jetzige Zustand besser mit dem Zustand bei Mietbeginn verglichen werden. Für die einziehende Mieterschaft macht ein Protokoll Sinn, um festzustellen, welche Mängel bereits vor Mietantritt bestanden haben und deren Behebung sie verlangen kann.
Für welche Schäden muss die Mieterschaft aufkommen?
Die Mieterschaft haftet für Schäden an der Mietsache, die sie, Mitbewohner, Gäste, Kinder, Haustiere oder Angestellte verursacht haben und über die normale Abnützung hinausgehen. Wenn ein Schaden der höheren Gewalt zuzuschreiben ist (Überschwemmungen, Erdbeben) oder von jemand anderem verursacht wurde, muss die Mieterschaft diesen nicht übernehmen. Geschuldet ist jeweils nicht der Neuwert, sondern der Zeitwert: Das ist der Wert, den die Sache unter Berücksichtigung ihres Alters, ihres Gebrauchs und der Abnutzung zum Zeitpunkt des Schadens hat.
Übernimmt die Haftpflichtversicherung der Mieterschaft alle diese Schäden?
Die Haftpflichtversicherung übernimmt nur Schäden, die durch einen Unfall, also ein unvorhersehbares Ereignis entstehen. Nicht übernommen werden Schäden, die durch Abnützung entstanden sind, da diese Schäden allmählich entstehen.
Wer muss in einem Streitfall was beweisen können?
Wenn die Vermieterschaft bei der Wohnungsabgabe das Vorliegen eines Schadens behauptet, liegt die Last bei ihr, nachzuweisen, dass ein von der Mieterschaft verursachter Schaden vorliegt, der Schaden bei Einzug noch nicht bestanden hat und dass der Schaden sofort nach der Übergabe der Mietsache der Mieterschaft gemeldet wurde (falls es sich um einen versteckten Schaden handelt, sofort nach der Entdeckung). Ungenauigkeiten im Protokoll gehen daher oft zu Lasten der Vermieterschaft.
Wie genau muss das Protokoll erstellt werden?
Möglichst genau. Nur vage Umschreibungen eines Mangels reichen nicht, so z. B. «fleckige Wände». Vielmehr muss genau beschrieben werden, in welchem Zimmer, an welchem Ort und in welcher ungefähren Grösse Flecken oder eben z. B. Schäden bestehen.
Dient das Protokoll auch dazu, nachzuweisen, wer für die festgestellten Schäden aufkommen muss?
Grundsätzlich nicht. Hier werden nur die Schäden oder Mängel aufgenommen. Mit der Unterschrift bestätigt man nur das Vorliegen der Mängel, nicht wer diese zu tragen hat. Allerdings kommt es vor, dass die Vermieterschaft schon im Protokoll aufnimmt, wer die einzelnen Schäden übernehmen muss. Daher lohnt es sich, das Protokoll vor der Unterzeichnung genau durchzulesen.
Was kann ich beim Einzug tun, wenn ich kein Rückgabeprotokoll der Vormieterschaft erhalte?
Wenn ein solches erstellt wurde (dazu besteht keine Pflicht), hat die Vermieterschaft eine gesetzliche Pflicht, dieses der neuen Mieterschaft auf Verlangen vorzulegen.
Was kann ich tun, wenn die Vermieterschaft kein Übergabeprotokoll erstellen möchte?
In diesem Fall kann es Sinn machen, einen Fachmann mit der Begutachtung zu beauftragen und das Protokoll im Anschluss der Vermieterschaft zuzustellen.
Was kann die Vermieterschaft tun, wenn die Mieterschaft das Protokoll nicht unterzeichnen will?
In diesem Fall kann ebenfalls entweder ein amtlicher Befund erstellt werden oder aber es wird der Mieterschaft umgehend der Schaden angezeigt und ihr mitgeteilt, in welchem Umfang sie dafür haftet.
Damit kein wichtiger Punkt vergessen wird, haben wir dir eine Vorlage eines Übergabeprotokolls erstellt.