Lese die Auswirkungen der neusten Entwicklungen in unserem Rechtstipp Corona: Die neusten Entscheidungen des Bundes und ihre Auswirkungen
Corona: Muss der Unterricht eingestellt werden?
Stand 13.11.2020
Kann es auch in der Schweiz zur Schliessung von Schulen kommen?
Ja, auch in der Schweiz kann es zur Schliessung von Schulen, Kindergärten und Kitas kommen. Die Behörden können aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus eine entsprechende Verordnung anordnen.
Darf ich meine Kinder zu Hause behalten, wenn ich Angst habe, dass es sich in der Schule mit dem Coronavirus ansteckt?
Die Rechtslage in diesem Fall ist klar: Allein die Angst vor einer Ansteckung mit dem Virus berechtigt die Eltern nicht, die Kinder nicht in die Schule zu schicken.
Was sind die Pflichten der Schulen?
Die Schulen sind verpflichtet, sich an die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu halten und beispielsweise über zu treffende Hygienemassnahmen zu informieren. Aufgrund von Anordnungen der Gesundheitsbehörden können sie den Schulbetrieb bei konkreter Ansteckungsgefahr einstellen.
Muss ich Ferien beziehen, wenn mein Kind aufgrund einer behördlichen Anordnung zu Hause bleiben soll?
Nein. Für eine beschränkte Zeit handelt es sich in diesem Fall um eine bezahlte Absenz.
Soll ich mich an die Schule wenden, wenn mein Kind krank wird?
Wenn dein Kind Erkältungssymptome aufzeigt, solltest du es zu Hause behalten. Bitte informiere die Schule telefonisch und kontaktiere so rasch als möglich, ebenfalls telefonisch, einen Arzt oder eine Ärztin.
Aktuelle Informationen findest du jederzeit auf www.bag.admin.ch