Tipps zum Erstellen eines Darlehensvertrages
Was ist ein Darlehen?
Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich die Darlehensgeberin/der Darlehensgeber, der Darlehensnehmerin/dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Dieser/diese verpflichtet sich im Gegenzug zur Rückerstattung dieses Geldbetrages. Meist wird zusätzlich zur Überlassung dieses Geldbetrags und dessen Rückerstattung die Bezahlung eines Zinses vereinbart.
Im Folgenden konzentrieren wir uns auf den Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen, wobei keine der Parteien das Darlehen beruflich oder gewerblich gewährt respektive entgegennimmt.
Muss ein Darlehensvertrag schriftlich vereinbart werden?
Nein. Ein Darlehensvertrag gilt auch, wenn er mündlich vereinbart wurde. Damit von Beginn an Klarheit besteht und im Streitfall einfacher belegt werden kann, was vereinbart wurde, ist die Schriftform ratsam. Ebenso sollte die Auszahlung des Betrags schriftlich quittiert werden.
Ist immer ein Zins geschuldet?
Ein Zins ist nur geschuldet, wenn er vereinbart wurde. Der Zins gilt pro Jahr, ausser es sei etwas anderes vereinbart. Wurde vereinbart, dass ein Zins gilt, jedoch nicht, wie hoch dieser ist, wird der ortsübliche Zins vermutet. Fehlt ein solcher, gilt ein Zins von 5%. Unter Privaten darf ein Zins von maximal 18% vereinbart werden. Es existieren zudem kantonale Obergrenzen. Auf den Zinsbeträgen darf kein weiterer Zins erhoben werden (sogenannter Zinseszins).
Verspätete Auszahlung/Rückzahlung
Wird das Darlehen von der/dem Darlehensgeber/-in nicht ausgezahlt, kann die/der Darlehensgeber/-in ab dem Zeitpunkt der Verspätung (sogenannter Verzug) innerhalb von sechs Monaten die Auszahlung plus Verzugszins (und evtl. plus Ersatz weiteren Schadens) verlangen. Ein weiterer Schaden wäre z. B. wenn sie oder er das Darlehen durch den Verzug bei jemand anderem zu einem höheren Zins leihen muss.
Verzugszinsen sind nicht dasselbe wie der Darlehenszinsen. Verzugszinsen sind für die Verspätung geschuldet, Darlehenszinsen für die Leihe des Geldes.
Wenn ein Rückzahlungsdatum vereinbart wurde und dieses nicht eingehalten wird, kann wiederum die/der Darlehensnehmer/-in zu einer Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet werden.
Wenn keine Rückzahlungsfrist vereinbart wurde, ist das Darlehen innerhalb von sechs Wochen ab der ersten Aufforderung zurückzuzahlen.
Das Darlehen kann nach einer Frist von 10 Jahren und sechs Wochen nicht mehr zurückgefordert werden, wenn in dieser Zeit keine Unterbrechung der Verjährung stattfand. Eine Unterbrechung wäre z. B. die Zahlung von Zinsen oder die Einreichung der Klage auf Rückzahlung.
Lade dir das folgende Dokument gratis herunter: Darin findest du weitere Details und eine Vertragsvorlage.