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Ungewollten Internet-Vertrag anfechten

Hast du unwissentlich mit einem unseriösen Anbieter im Internet einen Vertrag abgeschlossen? Unsere Briefvorlage hilft dir diesen anzufechten.

Die Antwort im Detail

Aus Versehen im Internet einen Vertrag abgeschlossen?

Immer wieder gibt es Meldungen über sogenannte "Internet-Abzocker": unseriöse Anbieterinnen und Anbieter, die im Internet unter falschem Vorwand Waren und Dienstleistungen anbieten. Dabei wird dir vorgetäuscht, die Ware oder Dienstleistung sei gratis oder es handele sich um ein Gewinnspiel. Anschliessend erhältst du eine Rechnung über ein online abgeschlossenes Abonnement, obwohl du keines abgeschlossen hast – zumindest nicht bewusst.

Was gibt es für mögliche sogenannte Konsumentenfallen oder ungewollte Vertragsabschlüsse?

  • Dubiose Angebote für esoterische und erotische Produkte und Dienstleistungen
  • Spam (unaufgeforderte Massenwerbung)
  • Irreführende Gewinnversprechen
  • Versteckte Offerten für Registereinträge (v. a. Telefonbuch)
  • Eindringliche Aufforderung zur Teilnahme an TV-Sendungen via 0900-er Nummern.

Was ist für dich wichtig zu wissen im Zusammenhang mit einem ungewollten Vertragsabschluss?

Es gibt kein Widerufsrecht, wenn du einen Vertrag übers Internet abschliesst. Du bist bei einem Vertragsabschluss in der Regel mündig, von keiner Verkäuferin oder keinem Verkäufer bedrängt und weisst, was für dich gut ist.

Wie kannst du dich vor einem ungewollten Internetvertrag schützen?

  • Lies das Kleingedruckte sorgfältig!
  • Sei vorsichtig beim Klicken von Buttons, wenn du dir nicht ganz sicher bist, lieber einmal weniger klicken! Bei einem seriösen Anbieter erscheint vor Vertragsabschluss ein eindeutiger Hinweis, dass du dabei bist, einen Vertrag abzuschliessen.
  • Wenn du deine Adressangaben weitergibst, gilt auch hier Vorsicht!
  • Warne deine Kinder vor Internetanbieterinnen und Internetanbietern, denn gerade deren Unerfahrenheit wird gern ausgenutzt!

Du oder auch dein Kind hast/haben aus Versehen einen Vertrag abgeschlossen und nun kam die Rechnung dafür ins Haus geflattert?

Bezahle auf keinen Fall die Rechnung! Auch wenn mit einem Inkassobüro oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt gedroht wird, wird diese Drohung in der Regel nicht vollzogen. Wenn du unbedingt auf das Schreiben reagieren möchtest, kontaktiere die Anbieterin oder den Anbieter per E-Mail. Gib dabei auf keinen Fall deine Adresse an. Erkläre der Anbieterin bzw. dem Anbieter, dass du den Vertrag anfichtst und die Rechnung nicht bezahlen wirst, weil die Darstellung der Webseite und die Teilnahmebedingungen irreführend und täuschend sind. Weitere Zahlungsaufforderungen haben anschliessend keine Bedeutung mehr für dich. Die unseriösen Anbieterinnen und Anbieter leiten selten eine Betreibung ein. Auch eine Betreibung bedeutet nicht, dass die Rechnung bezahlt werden muss oder dass diese geschuldet ist. Wenn eine Betreibung durch die Anbieterin oder den Anbieter eingeleitet wurde, wird dir ein Zahlungsbefehl zugestellt. Bist du mit der Forderung auf dem Zahlungsbefehl nicht einverstanden, hast du 10 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls Zeit, um mit einem Rechtsvorschlag die Forderung zu bestreiten.

Du hast bereits eine Rechnung bezahlt?

Bezahle nachfolgende Rechnungen nicht und erkläre zusätzlich, dass du die erste Rechnung irrtümlich bezahlt hast.

Hat sich mein minderjähriges Kind strafbar gemacht, weil es sich mit einem falschen Geburtsdatum angemeldet hat?

Nein. Schicke auf keinen Fall eine Kopie des Ausweises deines Kindes!

Weitere Informationen und Hilfen findest du hier:

Damit du dich gegen ungültige Internetverträge wehren kannst, haben wir einen Musterbrief für dich erstellt.

Wichtige Dokumente
Vorlage Kündigung Internetvertrag