Erklärungen zum Thema Anordnung bei Todesfall
Mit den Anordnungen für den Todesfall kannst du wichtige Informationen (z. B. Personalien, Dokumente, Bankkonten, Vollmachten etc.) zu Lebenszeit aufschreiben und damit den Hinterbliebenen aufzeigen, was sie nach dem Tod unternehmen sollen. Dies entlastet deine Angehörigen in dieser traurigen Zeit enorm.
Was ist eine Anordnung von Todes wegen genau?
Mit dieser kannst du wichtige Informationen für nach dem Tod gesammelt hinterlassen. So kannst du z. B. regeln, wer über den Tod informiert werden soll, wo wichtige Dokumente zu finden sind oder du kannst Vorstellungen bezüglich der Bestattung mitteilen.
Ist das dasselbe wie ein Testament?
Nein. Die Anordnung für den Todesfall ist keine Verfügung von Todes wegen (wie eben das Testament oder der Erbvertrag) und ersetzt auch keine Patientenverfügung. In einer Patientenverfügung kannst du festlegen, welche medizinischen Massnahmen zugelassen werden sollen, solltest du deine Wünsche krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr mitteilen können. Auch Wünsche zur Beisetzung können mittels Patientenverfügung gemacht werden: So kann sich der Inhalt mit der Anordnung für den Todesfall überschneiden. Mehr Informationen zur Patientenverfügung findest du hier.
Eine Anordnung für den Todesfall ist auch kein Vorsorgeauftrag. Der Vorsorgeauftrag regelt, wer im Fall einer Urteilsunfähigkeit die Vertretung für die Personen- oder Vermögenssorge übernehmen kann.
Was kann genau mit einer Anordnung im Todesfall geregelt werden?
Der Inhalt ist dir freigestellt. Inhalte können sein:
- Bestimmung einer Vertrauensperson, welche die Anordnungen vollziehen soll (siehe Ziffer 2 der Mustervorlage);
- Bezeichnung von Personen, die nach dem Tod umgehend benachrichtigt werden sollen (siehe Ziffer 3 der Mustervorlage);
- Angaben, wo welche Dokumente aufbewahrt wurden (z. B. Familienbüchlein, Mietvertrag, Vollmachten, Patientenverfügung etc., (siehe Ziffer 5 der Mustervorlage);
- Angaben zu Bank-, Post-, Freizügigkeitskonten, Versicherungen etc. (siehe Ziffer 7 f. der Mustervorlage);
- Vorstellungen zur Bestattung (siehe Ziffer 10 ff. der Mustervorlage).
Einige wichtige Informationen sollten aber enthalten sein:
- Angaben zur Person (Vorname, Name, Geburtsdatum etc.);
- Bezeichnung einer Vertrauensperson, welche die Anordnungen vollziehen soll;
- Datum und eigenhändige Unterschrift.
Welche Formvorschriften muss ich einhalten?
Grundsätzlich gibt es hierzu keine Formvorschriften, sie sollte jedoch der Klarheit halber schriftlich verfasst sein. Zudem sollte eine Vertrauensperson darüber informiert werden, wo sich die Anordnung befindet. Du kannst auch an einem passenden Ort einen Vermerk machen, wo die Anordnung abgelegt ist, wie z. B. im Portemonnaie.
Wie lange gilt die Anordnung?
Wenn nichts anderes verfügt wird, gilt die Anordnung weiterhin. Als verfügende Person solltest du Änderungen oder einen teilweisen Widerruf ebenfalls schriftlich mit Datum und Unterschrift auf der Anordnung vermerken. Ist die Anordnung bei jemandem oder an einem Ort hinterlegt, wo die verfügende Person nicht mehr darauf zugreifen kann, sollte in einer neuen Anordnung für den Todesfall mit Datum und Unterschrift die alte widerrufen werden.
Unsere Vorlage erklärt dir, wie du eine solche Anordnung verfasst. Ausserdem stellen wir dir ein Muster zur Verfügung.