Worauf du achten musst...
Tagesmütter oder Tagesväter bzw. Tagesfamilien betreuen ein fremdes Kind oder mehrere fremde Kinder bei sich zu Hause. Die Tageseltern sind in erster Linie dazu verpflichtet, für das Wohl der Tageskinder zu sorgen und sie zu beaufsichtigen. Sie übernehmen jedoch auch einen Teil der Erziehung und müssen dabei die Wünsche der Eltern berücksichtigen. Treffen Eltern mit der Tagesfamilie direkt eine Vereinbarung, wird die Tagesmutter bzw. der Tagesvater als selbstständig erwerbend qualifiziert, was Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis hat.
Die Tageseltern erhalten neben der Kostenrückerstattung (z. B. für Kleider, Windeln, Ausflüge) eine Entschädigung für ihre geleistete Arbeit. Üblicherweise wird nach Stunden abgerechnet. Als Selbständigerwerbende müssen sich die Tageseltern bzw. nur die Tagesmutter oder der Tagesvater bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden und die Beiträge persönlich abrechnen.
Selbständigerwerbenden haben zudem das Recht, freiwillig eine Unfallversicherung sowie eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Desweiteren sollten Tageseltern haftpflichtversichert sein. Was sonst aus rechtlichen Gesichtspunkten bzw. bei einer Betreuungsvereinbarung beachtet werden muss und wie eine Betreuungsvereinbarung ausgefüllt wird, erfährst du in unserer Vorlage.