Vorgehen beim Aufsetzen eines Ehevertrages
Zuerst sollten du und dein Herzblatt definieren, wie ihr euren Güterstand regeln möchtet. Güterstand bedeutet, wem gehört in der Ehe was – und wie werden Vermögen und Schulden bei Scheidung oder Tod aufgeteilt.
Wenn Ihr keine Regeln aufstellt?
Dann gilt nach Gesetz ohne Ehevertrag der Güterstand nach dem Prinzip der Errungeschaftsbeteiligung. Das heisst: Im Falle einer Scheidung bekommst bzw. behältst du das Vermögen, das du in die Ehe gebracht hast. Das Vermögen, das ihr gemeinsam während eurer Ehe verdient habt, wird halbiert. Bist du damit nicht einverstanden, solltest du unbedingt einen Ehevertrag abschliessen. Du kannst eine modifizierte Errungenschaftsbeteiligung, eine Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbaren.
- Modifizierte Errungenschaftsbeteiligung: Hier kann mittels Ehevertrag von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden indem z. B. gewisse Vermögenswerte nicht in das gemeinsame Vermögen fallen.
- Gütergemeinschaft: Das gesamte Vermögen, das in die Ehe eingebracht wird oder während der Ehe dazukommt, fällt in einen Topf. Nur Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und Genugtuungsansprüche (z. B. aus einem Versicherungsfall) gehören nicht in diesen Topf. Auch Schulden werden hier von beiden getragen.
- Gütertrennung: Hier gibt es zwei gänzlich getrennte Vermögen und jeder haftet nur für seine eigenen Schulden.
Ein Ehevertrag muss notariell beglaubigt werden – erst dann ist alles feinsäuberlich geregelt. Notarielle Beglaubigung heisst, dass ein Notar die Echtheit der Unterschriften bestätigen muss. Details und wie du einen Ehevertrag aufsetzen kannst, erfährst du in unseren Mustervorlagen. Gerne beraten wir dich hier auch persönlich.