Welche Risiken warten auf dich wenn du einen gefälschten Markenartikel kaufst?
Fälschungen sind Nachahmungen von Produkten, die geschützte Marken, Designs, Herkunftsangaben oder Patente verletzen und den Namen oder das Erscheinungsbild des Originalprodukts imitieren. Der Kauf und Handel mit Fälschungen (z. B. mit gefälschten Uhren oder Arzneimitteln) hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Dies verursacht den Originalherstellern finanziellen Schaden. Gleichzeitig können Fälschungen für die Konsumenten eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Leben bergen, insbesondere bei Medikamenten, aber auch bei Gebrauchsgegenständen.
Die Herkunft der gefälschten Produkte ist oft unklar. Der Hersteller hält sich bedeckt und die Einhaltung von Qualitäts- und anderen Herstellungsstandards kann nicht überprüft werden. Neben diesen praktischen Gefahren bestehen auch rechtliche Risiken beim Kauf und der Einfuhr von gefälschten Waren. Die Inhaber der Rechte, die durch die Fälschungen verletzt werden, können auf juristischem Weg gegen den Käufer bzw. Importeur vorgehen.
Vernichtung gefälschter Waren am Zoll
Die Einfuhr von gefälschten Produkten zu gewerblichen Zwecken ist verboten. Auch für den Privatgebrauch dürfen Waren, die Design- oder Markenrechte verletzen, nicht eingeführt werden. Der Zoll informiert den Originalhersteller und beantragt die Vernichtung der Fälschungen.
Mahnschreiben und Schadenersatzansprüche von Rechteinhabern
Wer Fälschungen kauft oder einführen will, kann sich mit Mahnschreiben der Rechteinhaber (Originalhersteller) konfrontiert sehen. Typischerweise werden diese Mahnschreiben mit der Aufforderung verknüpft, eine Entschädigung in der Höhe von einigen hundert Franken zu bezahlen. Andernfalls würden Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen oder eine gerichtliche Verurteilung folgen.
Strafrechtliche Folgen
Fälschungen können zusätzlich zur Vernichtung der Ware und zu Schadenersatzpflichten auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Einfuhr einer gefälschten Ware (mit Ausnahme von gefälschten Design- und Markenprodukten für den rein privaten Gebrauch) kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bis CHF 1'080'000.– bestraft werden.
Unser Merkblatt zeigt die rechtlichen Konsequenzen für die Einfuhr von Fälschungen detailliert auf.