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Diese Verkehrsregeln gelten ab Januar 2023

Neues Veloweggesetz, Carpooling und weitere wichtige Neuerungen im Strassenverkehrsgesetz, die du kennen solltest.

Die Antwort im Detail

Veloweggesetz

Mit dem neuen Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) soll das Velowegnetz in der Schweiz ausgebaut werden. Angestrebt wird ein durchgehendes und zusammenhängendes Velowegnetz, welches für mehr Sicherheit sorgt. Das Gesetz verpflichtet neben den Kantonen auch den Bund Velowegnetze zu planen und zu realisieren. Velofahrer dürfen sich somit auf bessere und sicherere Wege freuen.

 

Einführung von Tempo-30-Zonen

Zur Erstellung von Tempo-30 Zonen in nicht verkehrsorientierten Strassen (das heisst Strassen im Wohngebiet) wird ab 2023 kein Gutachten mehr benötigt. Ausserdem erhalten die zuständigen Behörden einen grösseren Ermessensspielraum. Neu können Tempo-30-Zonen auch zur Erhöhung der Lebensqualität eingeführt werden und nicht wie bisher nur da, wo die Verkehrssituation besonders gefährlich ist oder bestimmte Verkehrsteilnehmende besonders geschützt werden müssen.  
Die Behörden sind allerdings nach wie vor dazu verpflichtet die Anordnung der Zonen zu verfügen und zu veröffentlichen. Auf verkehrsorientierten Strassen innerorts gilt auch in Zukunft grundsätzlich Tempo 50. 

 

Neues Verkehrszeichen für Fahrgemeinschaften «Carpooling»

Mit dieser Massnahme sollen Fahrgemeinschaften gefördert und dadurch gleichzeitig die Verkehrsüberlastung und Umweltbelastung verringert werden. Das neue Verkehrsschild zeigt ein Fahrzeug mit mehreren Insassen sowie eine Zahl, die angibt wie viele Personen sich im Fahrzeug mindestens befinden müssen. Mit dem neuen Symbol kann angezeigt werden, dass Fahrbahnen oder Fahrspuren nur von Fahrgemeinschaften benützt werden dürfen, oder es kann Fahrgemeinschaften erlaubt werden, auf dem Busstreifen zu fahren. Dabei darf jedoch der öffentliche Verkehr nicht behindert werden. Das Symbol kann schliesslich auch verwendet werden, um Parkplätze für Fahrgemeinschaften zu reservieren. 

 

Fahrverbot für Lastwagen wird ergänzt

Schwere Arbeitsmotorwagen (das heisst Fahrzeuge mit blauem Kontrollschild wie beispielsweise die Feuerwehr) sind neu vom Signal «Fahrverbot für Lastwagen» ausgenommen. Damit werden Einsätze der Feuerwehr oder von Kanalisationsreinigungen erleichtert.

 

Wechsel der Messmethode für Abgasnachprüfung

Um gesundheitsgefährdenden Feinstaub zu reduzieren, gibt es Abgasvorschriften. Die bislang angewandten Messverfahren sind gemäss Bund nicht empfindlich genug, um alle defekten Diesel-Partikelfilter zu erfassen. Deshalb wird ein neues, präziseres Verfahren eingeführt. Dadurch verspricht sich der Bund eine Reduktion des gesundheitsgefährdenden Feinstaubs. 

 

Ab 1. April 2023

Verfahren bei Führerausweisentzug

Das Verfahren beim Führerausweisentzug wird beschleunigt. Ab dem 1. April 2023 muss die Polizei den abgenommenen Führerausweis, innert drei Arbeitstagen der kantonalen Behörde weitergeben. Diese hat dann zehn Arbeitstage Zeit, um den Führerausweis der Inhaberin oder dem Inhaber zu retournieren – ausser, es gibt genügend Zweifel an der Fahreignung.  

 

Führerausweisentzug für Berufsfahrerinnen und -fahrer

Um das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes für Berufsfahrerinnen und -fahrer zu reduzieren, hat der Bund beschlossen, unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmen zu bewilligen. Wurde der Führerauweis nur wegen einem leichten Vergehen entzogen, kann die zuständige Behörde ab 1. April 2023 Fahrten, die zur Berufsausübung notwendig sind, erlauben. Weiterhin keine Ausnahmen werden bei mittelschweren oder schweren Vergehen bewilligt. Zudem kann diese Bewilligung auch nicht erteilt werden, wenn der Führerausweis auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wurde.