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Erneuerungen und Änderungen an der Mietwohnung durch die Mieterschaft

Wenn du in deiner Mietwohnung gewisse Renovationsarbeiten durchführen willst, brauchst du das Einverständnis deiner Vermieterschaft.

Die Antwort im Detail

Du willst als Mieterin oder Mieter Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache nach deinen Vorstellungen vornehmen?

Als Mieterin oder Mieter darfst du in der Regel keine Änderungen an der Mietsache wie zum Beispiel einer Mietwohnung vornehmen. Machst du es trotzdem, kann deine Vermieterin oder dein Vermieter nach Auszug von dir verlangen, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Änderst du etwas eigenmächtig, kann sogar Schadenersatz von der Vermieterin oder vom Vermieter geltend gemacht werden oder sie bzw. er kann dir ausserordentlich kündigen.

Deshalb solltest du eine schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters einholen, bevor du Änderungen vornimmst. Am besten schliesst du zusätzlich eine schriftliche Vereinbarung ab, die auch Kostentragung, Rechte bei Beendigung des Mietverhältnisses, Art der Durchführung, Wertverbesserungen etc. regelt. Deine Vermieterin oder dein Vermieter verliert durch ihre bzw. seine schriftliche Zustimmung das Recht, die Wiederherstellung der Mietsache von dir zu verlangen – ausser ihr vereinbart schriftlich etwas anderes.

Wir empfehlen dir, eine Änderungsvereinbarung mit deiner Vermieterin oder deinem Vermieter zu unterzeichnen. Mithilfe unserer Vorlage kannst du mit deiner Vermieterin oder deinem Vermieter ganz einfach eine Änderungsvereinbarung abschliessen. Nimm dabei unbedingt Bezug auf den ursprünglichen Mietvertrag und formuliere die Exemplare für deine Vermieterin oder deinen Vermieter und dich gleich. Sobald ihr beide unterschrieben habt, kann es losgehen mit den Veränderungen.

Wichtige Dokumente
Vorlage Änderungsvereinbarung Wohnung