Gesetzliche Regelung der Abstände zum Nachbargrundstück
Um Nachbarschaftsstreits vorzubeugen, sind die Grenzabstände, die für Pflanzen oder für Bauten eingehalten werden müssen, gesetzlich geregelt. Der Grenzabstand gibt vor, wie nahe ein Gebäude oder eine Pflanze an die gemeinsame Grundstücksgrenze gebaut bzw. gepflanzt werden darf. Es handelt sich dabei um kantonale Regelungen, die von Kanton zu Kanton verschieden sind.
Möchtest du von den gesetzlich vorgeschriebenen Abständen abweichen, kannst du einen entsprechenden Vertrag mit deiner Nachbarin oder deinem Nachbarn abschliessen – ihr oder sein Einverständnis vorausgesetzt. Aus Beweisgründen solltest du die Abmachung schriftlich festhalten.
Damit nach einem Verkauf einer der Liegenschaften auch die späteren Grundeigentümer an die Abmachung gebunden sind, empfiehlt es sich, den Vertrag ins Grundbuch eintragen zu lassen. Ohne Eintrag im Grundbuch gilt die Abmachung gegenüber Dritten (bspw. neue Eigentümer/Nachbarn) nicht. Dies hätte möglicherweise zur Folge, dass die zu nahe gesetzte Pflanze oder das Gebäude entfernt werden müsste.
Mit unseren beiden Vorlagen kannst du entweder eine Bepflanzung oder ein Bauvorhaben mit deinem Nachbarn vertraglich regeln. Zudem zeigen wir dir auf, welche Pflanzabstände in deinem Kanton gelten. Welche Abstände gemäss Gesetz für Bauten eingehalten werden müssen, erfährst du von der örtlichen Baubehörde.