Wie erhalte ich als Mieter Einsicht in die Nebenkostenabrechnung?
Welche Nebenkosten muss ich bezahlen?
Hierzu haben wir dir die rechltichen Erklärungen in diesem Artikel zusammengefasst.
Wie erhalte ich als Mieterin oder Mieter Einsicht in die Nebenkostenabrechnung?
Die Vermieterschaft ist nicht verpflichtet, die Originalbelege für die Abrechnung von sich aus der Mieterschaft vorzulegen. Nimmt die Mieterschaft das Einsichtsrecht in Anspruch, so sollte sie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit der Vermieterschaft vorher einen Termin in dessen Räumlichkeiten vereinbaren. Das Einsichtsrecht beinhaltet auch das Recht, auf eigene Kosten Kopien der jeweiligen Unterlagen zu machen. Die Vermieterschaft ist nicht verpflichtet, die Unterlagen oder Kopien per Post zuzustellen.
Was passiert, wenn die Vermieterschaft die Einsichtnahme verweigert?
Lehnt die Vermieterschaft die Einsichtnahme in die Berechnungsunterlagen ab, verhindert dies bei vereinbarter Akontozahlung die Fälligkeit der Nachforderung. Zudem kann die Mieterschaft das Einsichtsrecht klageweise bei der Schlichtungsbehörde durchsetzen; die Vermieterschaft muss unter Umständen die Verfahrenskosten in einem daraus entstehenden Gerichtsverfahren – unabhängig von dessen Ausgang – tragen.
Wie lange kann die Mieterschaft Einsicht nehmen?
Das Einsichtsrecht der Mieterschat erlischt erst, wenn die Nebenkostenforderung der Vermieterschaft verjährt ist. Eine zeitlich zwingende Beschränkung der Einsichtspflicht auf einen davor liegenden Zeitpunkt ist demnach unzulässig. Am besten überprüft die Mieterschaft die Heizkostenabrechnung sofort nach Erhalt und nimmt das Einsichtsrecht in die Belege baldmöglichst in Anspruch.
Wie muss ich das Begehren um Einsicht formulieren?
Die Aufforderung zur Gewährung der Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen ist nicht formbedürftig. Zu Beweiszwecken ist jedoch vorsichtshalber die Schriftform und der Versand per Einschreiben zu empfehlen.
Wir stellen dir unten eine Mustervorlage für ein Schreiben an die Vermieterschaft zur Verfügung.